Unterweisungen
- Erstunterweisung (Neueinstellung, vor Aufnahme der Tätigkeit oder Wechsel des Arbeitsplatzes, Einführung neuer Verfahren wie Software, neue Geräte etc.)
- Wiederholungsunterweisung (bei Routinetätigkeiten mindestens jährliche Wiederholung, bei Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung häufiger)
- Unterweisung aus besonderen Grund (nach Unfall bzw. Beinah-Unfall etc.)
- Für bestimmte Tätigkeitsbereiche sind besondere Unterweisungen anhand der Betriebsanweisungen durchzuführen (z. B. Gefahrstoffe, strahlende Stoffe, Umgang mit Maschinen, Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung).