Gefährdungen und Maßnahmen bei der Dachdeckung, Gerüsten und Leitern

Arbeitsunfälle von Dachdeckern und Zimmerern rufen häufig schwere oder sogar tödliche Verletzungen hervor, da bei Absturzunfällen häufig der Kopf und/oder der Rumpf schwer verletzt werden.

Vielfach kommen auch Verletzungen der Sprunggelenke und Fuß- oder Handwurzelknochen vor, die häufig irreparable Langzeit- Schäden verursachen.

Daher sind eine Reihe von Maßnahmen in diesen Bereichen erforderlich. Da sich in diesen Tätigkeitsfeldern viel im technischen Arbeitsschutz getan hat, haben sich die Vorraussetzungen in der täglichen Arbeit wesentlich verbessert. Nicht zu unterschätzen ist die Reihe von Maßnahmen, die zudem im Bereich der Arbeitsorganisation und dem persönlichem Verhalten beachtet werden müssen.

Eine oft unterschätzte Gefahr stellt die Arbeit mit Leitern und Trittleitern dar. Wie so oft ist auch beim Leiterabsturz die Absturzhöhe nicht so entscheidend für die schwere der Verletzung/en. Daher sind folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Vor Beginn der Arbeiten ist die Aufstellfläche und der feste Stand zu sichern
  • Ein zu langes Arbeiten von der Leiter aus ist zu vermeiden
  • Schadhafte Leitern sind sofort kenntlich zu machen und auszusortieren
  • Immer den richtigen Leitertyp verwenden ( z.B. ist eine Stehleiter nicht als Anlegeleiter zu verwenden)
  • Bei Stehleitern ist die Spreizsicherung besonders wichtig. Sie muss fest angebracht und fehlerfrei sein. Zudem ist beim Aufstellen der Leiter auf eine volle Straffung der Spreizsicherung zu achten
  • Bei Anlegeleitern ist auf einen Anstellwinkel von 65° - 75° und das Herausragen über der Austrittstelle von 1 m zu achten

Das Arbeiten auf geneigten Dächern ist neben der Gefahr des Absturzes auch mit der Arbeit unter Zwangshaltungen verbunden. Die Folge ist eine schnellere Ermüdung und eine höhere Belastung für das Muskel- und Skelettsystem. Aus diesem Grund ist die Gefahr von Langzeitschäden erheblich. Daher sollte beispielhaft die Umsetzung der folgenden Maßnahmen beachtet werden:

  • Je nach Tätigkeiten, Dachneigungen und Deckungsmaterialien sind die Arbeitsplätze auf dem Dach zu sichern
  • Für die Bearbeitung der Materialien ist immer ein ebener und sicherer Standplatz einzurichten
  • Je nach Sparrenabstand ist der passende Querschnitt der Dachlatten auszuwählen
  • Die Qualität der Dachlatten muss min. der Sortierklass S10 "Schnittholz mit üblicher Tragfähigkeit entsprechen

https://www.bgbau-medien.de/app/daten/bausteine/c_344/c_344.htm

Weitere Gefährdungen entstehen bei der maschinellen Bearbeitung der Dachziegel und Dachsteine. Hier kommen häufig Trennschleifer zum Einsatz. Neben den Gefährdungen durch die schnelllaufenden, rotierenden Werkzeuge, entstehen hier auch Gefährdungen durch den quarzhaltigen Staub und durch elektrischen Strom. Auch hierzu sind einige Maßnahmen beispielhaft genannt:

  • Geeignete Trennscheiben benutzen und Drehzahl der Maschine anpassen
  • Auf richtige Einstellung der Schutzhaube achten
  • Probelauf durchführen
  • [?]PSA: Schutzbrille, Gehörschutz und geeignete Staubmaske ([?]Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl der Maske erstellen!) aufsetzen
  • Trennscheibe nicht zum Seitenschleifen benutzen
  • Werkstücke fest auflegen und fixieren

https://www.bgbau-medien.de/app/daten/bausteine/b_274/b_274.htm

Bei den auszuführenden Bauarbeiten von Bock- und Fassadengerüsten aus, entstehen eine Vielzahl von Gefährdungen. Neben der Gefahr des Absturzes oder des Durchtretens durch bzw. zwischen Spalten oder Löchern im Belagmaterial, entstehen Gefährdungen beim Montieren und Demontieren der Gerüste.

Auszugsweise sind hier einige wenige sicherheitsrelevante Maßnahmen genannt:

Bei Bockgerüsten

  • Auf einen festen Stand der Gerüstböcke achten
  • Der Gerüstbelag muss min. der Bauholzklasse S 10 entsprechen
  • Der Bohlenbelag darf max. 20 cm über die äußeren Auflagepunkte überstehen
  • Weitere Arbeitsregeln unter:

https://www.bgbau-medien.de/app/daten/bausteine/b_117/b_117.htm

Bei Fassadengerüsten

  • Ein Einsinken der Gerüstfüße in den Boden und die daraus resultierende Instabilität des Gerüstes ist durch, dem Untergrund entsprechend große, Holzplatten zu vermeiden
  • Alle Gerüststangenteile, wie die Längs- und Horizontalauststeifung ist nach Herstellerangaben einzubauen
  • Eine dreifache Absturzsicherung ist vorzusehen (2 x Brustwehrstangen, ein Bordbrett)
  • Weitere Arebeitsregeln unter:

https://www.bgbau-medien.de/app/daten/bausteine/b_113/b_113.htm

Bei Fassadengerüsten ist der Ersteller verpflichtet die auf dem Foto zu sehenden Angaben am Gerüst kenntlich auszuhängen.

Die Bau BG führt hierzu aus:

  • Gerüstersteller: Prüfung durch eine "zur Prüfung befähigte Person" nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Nutzer, um den ordnungsgemäßen Zustand festzustellen (Nachweis-Prüfprotokoll)

Für den Gerüstnutzer gilt zudem:

  • Vor der Benutzung ist eine Inaugenscheinnahme durch eine "qualifizierte Person" des jeweiligen Nutzers vor der Verwendung, um die sichere Funktion und die Mängelfreiheit festzustellen (Nachweis-Checkliste)
  • Wenn im Zuge der Materialbereitstellung auf dem Gerüst sicherheitsrelevante Gerüstteile entfernt werden, müssen sie wieder ordnungsgemäß eingebaut worden