9 Gefährdungsbeurteilung C - Mutterschutz

Nach § 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber sowohl die erforderlichen Vorkehrungen bei der Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes zum Schutze der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen als auch eine [?]Beurteilung der Arbeitsbedingungen für jede Tätigkeit der werdenden oder stillenden Mutter durchzuführen.

Die [?]Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz in Schule teilt sich in zwei Bereiche auf:

1. Die generelle Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Bereits vor Auftreten einer Schwangerschaft muss jeder Arbeitsplatz daraufhin beurteilt werden, welche allgemeinen Gefährdungen oder Belastungen auf eine schwangere Lehrerin oder pädagogische Mitarbeiterin zukommen könnten.
Die erforderliche Checkliste finden über den u. g. Link.
 

Bitte hinterlegen Sie in diesem Kapitel ggf. folgendes Dokument:

2. Die konkretisierte (personenbezogene) Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft muss jeder Arbeitsbereich, in dem die Schwangere tätig ist, konkret unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Schwangeren beurteilt werden.

Dokumentation

Bitte dokumentieren Sie aus Datenschutzgründen jede „konkretisierte – also personenbezogene – Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz“ nicht in diesem Ordner, sondern an einem anderen, sicheren Ort in der Schule.  Der Zugriff nicht autorisierter dritter Personen auf die Unterlagen muss ausgeschlossen sein.