Gefahrstoffe

Die im schulischen Umfeld des Bereiches Körperpflege verwendeten kosmetischen Mittel sind bei bestimmungsäßigem Gebrauch sicher und verträglich. Sie können aber Substanzen enthalten, die bei unsachgemäßem Gebrauch die Gesundheit gefährden können.

"Nach deutschem Recht sind kosmetische Mittel von den Pflichten zur Kennzeichnung nach der Gefahrstoffverordnung und zur Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern ausgenommen." Gruppenmerkblätter kosmetische Mittel für den Friseur, Industrieverband Körper- und Waschmittel e.V. ; Frankfurt a.M. September 1999

Gemäß der gesetzlichen Vorschriften müssen die verwendeten Inhaltsstoffe auf den Produkten angegeben sein.

Für die Bewertung der Arbeitsplatzexposition ist es sinnvoll, wenn die verwendeten Arbeitsstoffe in einem Kataster erfasst werden.

Dann ist zu prüfen, ob von diesen Stoffen Gefährdungen ausgehen und ob die Exposition durch z.B. Ersatzstoffe vermeidbar ist. Ist das nicht möglich, muß die Exposition verringert werden, durch Tragen von Handschuhen oder Abwechslung in der Behandlung...

Einige Grundregeln für Friseurinnen und Friseure:

  • Die Gebrauchsanweisung der Hersteller ist zu beachten!
  • Die ständige Verwendung bestimmter Produkte könnte ohne Handschuhe zu Trockenheit und Wundsein der Hand führen. Deshalb sind geeigente Schutzhandschuhe zu tragen, und Schutzcreme ist so oft wie möglich aufzutragen.
  • Produkte niemals mischen.
  • Nicht benutzte Behälter sind ordnungsgemäß verschlossen zu halten.
  • Lebensmittel- oder Getränkebehälter dürfen nicht zur Aufbewahrung von Produkten verwendet werden.
  • Brennbare Produkte dürfen nicht gegen Flammen oder heisse Flächen gesprüht werden.
  • Eine ausreichende Belüftung ist zu gewährleisten.
  • Produkte nur auf gesunder Haut anwenden.
  • Keinen Schmuck tragen.
  • Keine Nickel freisetzende Gegenstände verwenden.

Im Bereich Körperpflege fallen viele kosmetische Mittel und Gefahrstoffe an. Die Fachlehrer haben hier die Pflicht:

  • zu ermitteln, welche Gefahrstoffe eingesetzt werden,
  • zu prüfen, ob zur Erreichung des Unterrichtszieles weniger gefährliche Ersatzstoffe eingesetzt werden können,
  • Betriebsanweisungen zu erstellen,
  • die Entsorgung von Abfällen und Reststoffen sicher zu stellen sowie
  • die Schülerinnen und Schüler über den Umgang mit Gefahrstoffen zu unterweisen.

Auf dieser Seite finden Sie: