Grundlegende Regelungen zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement

Die folgenden Regelungen enthalten grundlegende Vorgaben für den Arbietsschutz und das Gesundheitsmanagement.

Vereinbarungen gemäß § 81 NPersVG und Dienstvereinbarungen

Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG zu Arbeit und Gesundheit in der niedersächsischen Landesverwaltung (Betriebliche Gesundheitsförderung, Gesundheitsmanagement, CARE, Suchtberatung und Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Bek. d. MI v. 8. 7. 2015 - 14.15-03082-10-01 - Vom 8. Juli 2015

Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG zur Krankenstandstatistik in der niedersächsischen Landesverwaltung
Bek. d. MI v. 1. 9. 2016 - Z4.15-o3082-14 -

Dienstvereinbarung für den Umgang mit Suchtproblemen von Beschäftigten im Schuldienst 

 

Konzept

Das Konzept des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ([?]ArbSchG) und des Arbeitssicherheitsgesetzes ([?]ASiG) im öffentlichen Schulbereich wurde in Zusammenarbeit mit dem Schulhauptpersonalrat ([?]SHPR) entwickelt. Durch das Konzept wird erreicht, dass für alle Landesbediensteten an den etwa 3.000 öffentlichen Schulen und den ca. 50 Studienseminaren der nach § 16 Arbeitssicherheitsgesetz ([?]ASiG) geforderte Arbeitsschutz als verantwortliche Managementaufgabe der Dienstellenleiterinnen und -leiter wahrgenommen werden kann.

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird mit diesem Konzept ein Beitrag zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit in Schulen und Studienseminaren sowie zur Senkung des Krankenstandes und der Frühpensionierungsrate geleistet.

Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren

RdErl. d. MK v. 8.5.2014 – AuG 40 181/1 – VORIS 81600

Erl. zur Fortgeltung des o. g. RdErl. v. 13.12.2021

Konzept „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ (veröffentlicht im SVBl 5/2014, S. 234 ff)