Betriebliches Eingliederungsmanagement im Rahmen des Gesundheitsmanagements - Verfahrensablauf
- Eröffnung des Verfahrens
Die Schulleitung meldet langzeiterkrankte Landesbedienstete, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, der Fallmanagerin oder dem Fallmanager der Niedersächsischen Landesschulbehörde.
Gleichzeitig informiert die Schulleitung die betroffene Person über die Meldung an die Fallmanagerin und den Fallmanager. - Die Fallmanagerin oder der Fallmanager nimmt mit einem Anschreiben Kontakt zu der betroffenen Person auf, informiert über die Möglichkeit der Durchführung eines [?]BEM-Verfahrens und bietet dazu ein Informationsgespräch an.
Die Fallmanagerin oder der Fallmanager informiert den Schulbezirkspersonalrat und ggf. die Bezirksvertrauensperson der schwerbehinderten Landesbediensteten an Schulen über das Anschreiben. - Telefonisches Informationsgespräch zwischen der Fallmanagerin oder dem Fallmanager und der betroffenen Person. Hierbei wird u.a. geklärt, wer auf Wunsch der betroffenen Person dem [?]BEM-Team angehören soll (siehe [?]BEM-Team) und auf welcher Ebene (Schule oder Niedersächsische Landesschulbehörde) die Fallbesprechung stattfinden soll.
- Fallbesprechung auf Schulebene oder auf der Ebene der Niedersächsischen Landesschulbehörde. In der Fallbesprechung werden konkrete Maßnahmen zur Wiedereingliederung innerhalb der Schule erörtert und in einem Maßnahmenplan zusammengefasst.
- Umsetzung des Maßnahmenplans
Die Maßnahmen werden durch die jeweils zuständige Stelle umgesetzt. - Abschluss des BEM-Verfahrens
Ein [?]BEM Verfahren ist abgeschlossen, wenn die Dienstfähigkeit der betroffenen Person wieder hergestellt ist oder sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass die Ziele nicht erreicht werden können.