Runderlasse und Richtlinien

Ein Erlass ist eine Verwaltungsanordnung der obersten Verwaltungsbehörden (Ministerialerlass), die nur verwaltungsinterne Verbindlichkeit besitzt.
Erlasse sind entweder Anweisungen gegenüber nachgeordneten Behörden zur Regelung eines Einzelfalls oder allgemeine Schriften zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis.

Ein Runderlass ([?]RdErl.) ist ein Erlass, der gleichzeitig an alle nachgeordneten Behörden eines Geschäftsbereichs gerichtet ist. Eine Sonderform ist der gemeinsame Runderlass ([?]GemRdErl.), bei dem mehrere Behörden gemeinsam bestimmte nachgeordnete Behörden anweisen.

Schreiben nachgeordneter Aufsichtsbehörden (z. B. der Niedersächsischen Landesschulbehörde) an unterstellte Dienststellen werden als Verfügung bezeichnet.

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Es gilt der in den amtlichen Verkündungsblättern veröffentlichte Text.

Erlasse zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen in Niedersachsen:

Weitere relevante Erlasse:

 Alle niedersächsischen Vorschriften und Runderlasse finden Sie unter:

Niedersächsisches Vorschriften-Informationssystem - VORIS