Reiten und Voltigieren
Gefährdung durch Sturz auf den Kopf
Maßnahme: Beim Reiten müssen die Lehrkraft, weitere aufsichtführende Personen und die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Reithelme tragen (eine splittersichere Kappe mit einer 3-Punkt-bzw. 4-Punkt Befestigung nach [?]DIN EN 1384) . Diese Regelung gilt nicht für das Voltigieren.
Gefährdung durch fehlende Tierhaftpflichtversicherung
Maßnahme: Für die zur Verfügung stehenden Pferde muss eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung, die auch die Überlassung der Pferde an Dritte abdeckt, bzw. eine damit vergleichbare Versicherung bestehen.
Gefährdung durch andere Verkehrsteilnehmer beim Ausritt
Maßnahme: Beim Ausritt im freien Gelände sollte zusätzlich eine Sicherheitsweste nach [?]DIN EN 471 angelegt werden.
Gefährdung durch mangelhafte fachliche Voraussetzungen
Die Lehrkraft, die im Erfahrungsfeld "Reiten und Voltigieren" unterrichtet, muss über fundierte Kenntnisse der theoretischen Grundlagen des Reitsports und über praktische Erfahrungen mit den zu vermittelnden Techniken verfügen.
Gefährdung durch Wetterlagen
Die Lehrkraft muss das Verhalten bei bestimmten Witterungsbedingungen wie Gewitter, Starkwind oder Schneefall kennen und den Schülerinnen und Schülern vermitteln. Treten diese Witterungsbedingungen erst während des Ausreitens auf, muss auf dem kürzesten Weg im gemäßigten Tempo zurück geritten werden. Das Ausreiten bei diesen Schlechtwetterlagen ist verboten.