Reiten und Voltigieren

Bestimmungen für den Schulsport

Informationen zu 

  • Sorgfalts- und Aufsichtspflicht
  • Organisation
  • Ausstattung und Ausrüstung
  • fachlichen Voraussetzungen

werden in den Bestimmungen für den Schulsport im Abschnitt 5.10 "Reiten und Voltigieren" vorgegeben.

RdErl. Bestimmungen für den Schulsport

Spezielle Gefährdungen

Gefährdung durch Sturz auf den Kopf

Maßnahme: Beim Reiten müssen die Lehrkraft, weitere aufsichtführende Personen und die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Reithelme tragen (eine splittersichere Kappe mit einer 3-Punkt-bzw. 4-Punkt Befestigung nach [?]DIN EN 1384) . Diese Regelung gilt nicht für das Voltigieren.

Gefährdung durch andere Verkehrsteilnehmer beim Ausritt

Maßnahme: Beim Ausritt im freien Gelände sollte zusätzlich eine Sicherheitsweste nach [?]DIN EN 471 angelegt werden.

Gefährdung durch mangelhafte fachliche Voraussetzungen

Die Lehrkraft, die im Erfahrungsfeld "Reiten und Voltigieren" unterrichtet, muss über fundierte Kenntnisse der theoretischen Grundlagen des Reitsports und über praktische Erfahrungen mit den zu vermittelnden Techniken verfügen.

Gefährdung durch Wetterlagen

Die Lehrkraft muss das Verhalten bei bestimmten Witterungsbedingungen wie Gewitter, Starkwind oder Schneefall kennen und den Schülerinnen und Schülern vermitteln. Treten diese Witterungsbedingungen erst während des Ausreitens auf, muss auf dem kürzesten Weg im gemäßigten Tempo zurück geritten werden. Das Ausreiten bei diesen Schlechtwetterlagen ist verboten.