15 Qualifizierung und Fortbildung

Die erforderlichen Qualifizierungen für den Arbeitsschutz stellen sicher, dass alle Personen ihren Pflichten und Zuständigkeiten im Bereich Sicherheit und Gesundheit gut nachkommen können.

Bitte hinterlegen Sie in diesem Kapitel ggf. folgende Dokumente:

  • Nachweise über die besuchten Fortbildungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz des Arbeitgebers bzw. der Leitungsverantwortlichen, der/des Sicherheitsbeauftragten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter