Erste-Hilfe-Ausbildung

Es ist Aufgabe der Schulleitungen, dafür Sorge zu tragen, dass bei Schülerunfällen in der Schule eine wirksame Erste Hilfe geleistet wird.

Hierzu ist es erforderlich, dass möglichst alle Lehrkräfte und sonstige an Schulen tätige Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Land oder zum Schulträger stehen, Erste Hilfe leisten können und dass entsprechende Kenntnisse in angemessenen Zeitabständen aufgefrischt werden.

Bei pädagogischem Personal wird die Erste-Hilfe-Ausbildung als Bestandteil der beruflichen Qualifikation vorausgesetzt.  

Regelmäßige Auffrischung

Die Kenntnisse sind im Abstand von jeweils drei Jahren durch Besuch eines Kurses „Fortbildung für betriebliche Ersthelfer“ gemäß DGUV Grundsatz 304-001, Anhang 2 im Umfang von neun Unterrichtseinheiten aufzufrischen. Als besonderer zielgruppenspezifischer Inhalt können auch weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder aus dem Anhang 6 des [?]DGUV-Grundsatzes 304-001 ausgewählt werden.

Es gelten die Regelungen der dienstlichen Fortbildung.

Dokumentation Ausbildungsstand

In der Schule ist der Ausbildungsstand aller in der Schule [?]beschäftigten Personen in Erster Hilfe zu dokumentieren.

Excel-Vorlage Verzeichnis des Ausbildungsstandes

Kostenübernahme

Der Träger der Schülerunfallversicherung übernimmt auf Antrag und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für Lehrkräfte und andere [?]Beschäftigte des Landes die Kosten für den Kurs „Fortbildung für betriebliche Ersthelfer“  nach vorheriger Deckungszusage. Die Schule stellt den Antrag beim Träger der Schülerunfallversicherung. 
Die Kosten werden nur übernommen, wenn der Antrag vor Kursbeginn gestellt und genehmigt wurde!

Informationen zum Antragsverfahren:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover

Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg

Ausbildungsträger

Die Kurse „Fortbildung für betriebliche Ersthelfer“  umfassen neun Unterrichtsstunden.
Die Ausbildung erfolgt durch vom Unfallversicherungsträger ermächtigte Stellen. Dazu gehören unter anderen:

Die vollständige Liste der Ermächtigten Stellen wird von der [?]DGUV geführt.

Die Lehrgänge finden in der Regel in der Schule statt. Es können auch Lehrkräfte aus benachbarten Schulen teilnehmen.

Quelle: RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen