Mutterschutz

Mutterschutz in der Schule

Zum 1. Januar 2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten mit dem Titel „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium – MuSchG“.

Mit der Reform des Mutterschutzrechts wurden neue gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz berücksichtigt. Dabei haben sich auch für den Mutterschutz in Schulen einige neue Aspekte ergeben, die in der praktischen Anwendung zu beachten sind.
Grundsätzliche Stichpunkte bei der Berücksichtigung des Mutterschutzes in Schulen sind:

  • Allgemeine [?]Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf den Mutterschutz
  • Konkretisierte Gefährdungsbeurteilung nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft
  • Rangfolge der Schutzmaßnahmen
  • Schwangere Schülerinnen

Ergänzende Informationen zum Thema Mutterschutz finden Sie unter dem Punkt Links und Quellen.

Bei Fragen zum Thema „Mutterschutz in der Schule“ stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater aus den Bereichen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit zur Verfügung. Diese finden Sie über die Beratersuche auf dieser Website.