Bewegen auf rollenden und gleitenden Geräten

Bestimmungen für den Schulsport

Informationen zu 

  • Sorgfalts- und Aufsichtspflicht
  • Organisation
  • Ausstattung und Ausrüstung
  • fachlichen Voraussetzungen

werden in den Bestimmungen für den Schulsport im Abschnitt 3.2.3 "Auf Rädern und Rollen" vorgegeben.

RdErl. Bestimmungen für den Schulsport

Inlineskating, Skateboarden, Waveboarden, Rollschuhfahren, Rollbrettfahren

Gefährdung durch Sturz

Maßnahme: Beim Inlineskating, Skateboarden, Waveboarden und Rollschuhfahren muss von Lehrkräften, aufsichtführenden Personen und Schülerinnen und Schülern ein Kopf-, Knie- und Handgelenkschutz sowie ein Ellbogenschutz getragen werden. Beim Kauf von Protektoren und Helm sollte darauf geachtet werden, dass diese mit dem „GS-“ oder „CE-Zeichen“ gekennzeichnet sind.

Gefährdung durch Aufprall auf die Handgelenke

Maßnahme: Es ist unerlässlich, dass Handgelenkprotektoren getragen werden, da schwere Handgelenksverletzungen bei 37% aller Sturzunfälle die Folge sind, wenn auf entsprechende Protektoren verzichtet wurde.

Gefährdung durch ungeeigneten Untergrund

Maßnahme: Im Außengelände ist auf einen geeigneten, ebenen Fahrbahnbelag bzw. Untergrund zu achten (glatte asphaltierte Flächen, z. B. Schulhof).

Gefährdung durch mangelhafte fachliche Qualifikation

Maßnahme: Die Lehrkraft muss neben Kenntnissen über die theoretischen Grundlagen im Inlineskating, Skateboarden, Waveboarden, Rollschuhfahren bzw. Rollbrettfahren auch über praktische Erfahrungen und Kenntnisse methodischer Vorgehensweisen in den Bereichen Fahr-, Brems- und Falltechniken verfügen.

Gefährdung durch andere Verkehrsteilnehmer

Maßnahme: Die Lehrkraft muss die für Inlineskaten und Rollschuhfahren geltenden Verkehrsregeln kennen und wissen, dass das Skaten nur auf Gehwegen, in der Fußgängerzone und in verkehrsberuhigten Zonen, unter gebührender Rücksicht auf Fußgänger, erlaubt ist.

Gefährdung durch Anprallen

Maßnahme: Mögliche Gefährdungen in der Sporthalle sind vor Beginn des Unterrichts so zu sichern, dass ein Anprallen ausgeschlossen wird (z. B. Langbänke wegräumen). Die Gruppengröße ist grundsätzlich den räumlichen Bedingungen anzupassen.

Radfahren, Mountainbiken, Einrad- und Rollerfahren

Gefährdung durch Sturz

Maßnahme: Beim Radfahren, Mountainbiken, Einradfahren und Rollerfahren muss ein von den Lehrkräften, den aufsichtführenden Personen und den Schülerinnen und Schülern ein Helm getragen werden.

Gefährdung durch schweren Sturz im Gelände

Maßnahme: Beim Downhill-Mountainbiking, BMX-Biking o. ä. kann neben dem Helm der Einsatz besonderer Schutzausrüstung wie Knie-, Ellbogen- und Rücken-/Brust-Protektoren erforderlich sein.

Gefährdung durch Mängel am Material

Maßnahme: Die im öffentlichen Verkehrsraum verwendeten Fahrräder und Roller müssen im verkehrssicheren Zustand sein. Vor Antritt der Fahrt muss eine Sichtprüfung durchgeführt und ggf. festgestellte Mängel beseitigt werden. Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Gefährdung durch andere Verkehrsteilnehmer

Maßnahme: Zur besseren Erkennbarkeit sollte zusätzlich eine Sicherheitsweste nach [?]DIN EN 471 angelegt werden oder andere auffallende, kontrastreiche Kleidungsstücke getragen werden. Die Strecke sollte sich möglichst auf verkehrsarme Straßen (z. B. Forststraßen, Flurbereinigungsstraßen) oder Radwege beschränken.