Gefährdungen im Bereich Körperpflege - Hygiene

Zusätzlich zu den Gefährdungen im Friseursalon ist im schulischen Arbeitsraum für Kosmetik mit Gefährdungen durch mangelnde hygienische Bedingungen z.B. bei der Fußpflege zu rechnen. Hier gehören Fußpilze, Warzenviren und bakterielle Eitererreger zu den am häufigsten übertragenen Infektionserregern. Das Risiko einer Übertragung all dieser Erreger soll mit geeigneten hygienischen Maßnahmen ausgeschaltet werden.

Hierbei können Gefährdungen entstehen:

  • wenn Fußböden und Wände (bis in eine Höhe von 2 m) nicht nass gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert sind,
  • wenn Einrichtungsgegenstände wie z. B. Arbeitsflächen, Liegen und Stühle im Behandlungsbereich für eine Feuchtreinigung und -desinfektion nicht geeignet sind,
  • wenn Sauberkeit, Ordnung und Übersichtlichkeit keine genügende Berücksichtigung finden,
  • wenn im Arbeitsraum kein Waschbecken mit fließendem warmen und kalten Wasser, mit Flüssigseifen- und Desinfektionsmittelspender sowie ein Einweg-Handtuchhalter und Abwurfbehälter vorhanden sind,
  • wenn die Armaturen keine handkontaktlose Bedienung zulassen (z. B. mit dem Unterarm oder Ellenbogen),
  • wenn die Ausführende nicht unmittelbar vor jedem Eingriff die Hände reinigen desinfizieren,
  • wenn für die Eingriffe am Menschen, die eine Verletzung der Haut vorsehen, kein Hygieneplan erstellt ist.
  • wenn der Hygieneplan nicht jährlich hinsichtlich Aktualität überprüfen und ggf. geändert wird,
  • wenn die Mitarbeiter nicht mindestens einmal pro Jahr hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen belehrt werden,
  • wenn diese Belehrung nicht schriftlich dokumentiert wird,
  • wenn keine thermischen, chemothermischen (vorzugsweise maschinelle) und chemischen (manuelle) Verfahren zur Desinfektion möglich sind,
  • wenn benutzte Instrumente nicht in folgender Reihenfolge aufbereitet werden: Desinfizieren (in zerlegter Form), Reinigen, Spülen, Trocknen, Pflegen, Prüfen und ggf. Sterilisieren,
  • wenn nicht alle Geräte, mit denen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch die Haut durchtrennt wird steril sind,
  • wenn nicht alle Instrumente, deren Benutzung zu Verletzungen führen kann oder die mit verletzten Stellen in Berührung kommen können nach jeder Anwendung desinfiziert werden,
  • wenn am Arbeitsplatz Nahrungs- und Genussmittel aufbewahrt und zu sich genommen werden,
  • wenn während der Arbeit Schmuck nicht abgelegt wird, (Verletzungsgefahr für Personal und Kunden und des Entstehens von Lücken bei Reinigung und Desinfektion),
  • wenn keine kurzärmlige Kleidung getragen wird, (Vermeidung von Kontakt der Ärmel mit sterilisierten Instrumenten und mit der verletzten Haut),
  • wenn bei Eingriffen, bei denen Kontakt mit z.B. mykotischem Gewebe bei der Fußpflege vorhersehbar ist, keine allergenarme Einwegschutzhandschuhe getragen werden,
  • wenn bei der Benutzung von Färbe- oder Flächen- bzw. Instrumentendesinfektionsmitteln u. ä. keine geeigneten Schutzhandschuhe getragen werden,
  • wenn verschmutzte Wäsche, wie Abdecktücher, Schutzkleidung oder textile Handtücher nicht in Wäschesäcken für unreine Textilien gesammelt und nicht in einem Haushaltswaschautomaten bei mindestens 60 C° gewaschen werden,
  • wenn zur Aufnahme der anfallenden Abfälle kein gut zu reinigender und zu desinfizierender Abfalleimer mit Deckel direkt am Arbeitsplatz vorhanden ist.