Beauftragte für Erste Hilfe

Die Beauftragten für Erste Hilfe werden von der Dienststellenleitung bestellt. Sie unterstützen die Dienststellenleitung bei allen Angelegenheiten der Ersten Hilfe.

Sie haben u.a. diese Aufgaben:

  • Beratung der Dienststellenleitung bei allen Fragen der Erste Hilfe
  • Information der [?]Beschäftigten* über die Erste Hilfe und das Verhalten in Notfällen
  • Überwachung der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums und Organisation der sachgerechten Aufbewahrung und ihrer Funktionsfähigkeit
  • Planung und Durchführung von Projekten zur Ersten Hilfe wie bspw. die Einrichtung eines Schulsanitätsdienstes
  • Organisation der Aus- und Fortbildung für Erste Hilfe
  • Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit den anderen Beauftragten

Sie haben keine Weisungsbefugnis gegenüber den [?]Beschäftigten*, es sei denn, in der Beauftragung ist ausdrücklich etwas anderes festgelegt.

Vorlage "Bestellung zur oder zum Beauftragte/n für Erste Hilfe"

*[Der Begriff „Beschäftigte” umfasst die Beamten und Beamtinnen sowie die Tarifbeschäftigten des Landes Niedersachsen.]