8 Gefährdungsbeurteilung B - psychische Belastungen

Im Arbeitsschutzgesetz § 5 ist die Verpflichtung des Arbeitgebers geregelt, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch die Erhebung psychischer Belastungen umfasst.

Die Leiterin oder der Leiter der Schule oder des Studienseminars hat die mit der Arbeit der [?]Beschäftigten verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die notwenigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Unter psychischen Belastungen versteht man die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf die [?]Beschäftigten zukommen und psychisch auf sie einwirken können.

Bei der Erhebung psychischer Belastungen sind verschiedene Verfahrensweisen möglich, die alle zum gewünschten Ziel führen können.

  • Orientierendes Screening Verfahren, z. B. mit [?]GAPS 
  • Workshop Methoden
  • Fragebogengestütztes Verfahren mit [?]bugis R-2011


Bitte hinterlegen Sie in diesem Kapitel ggf. folgende Dokumente:

sowie der daraus resultierenden Maßnahmen.
 

GAPS (Gefährdungsscreening allgemeine psychosoziale Schulsituation)

Beachten Sie bitte, dass [?]GAPS ein Screening-Verfahren für kleine Schulsysteme darstellt, um mit dessen Hilfe gegebenenfalls weitere Unterstützungs- und Erhebungsbedarfe zu identifizieren.
Weitere Hinweise zu [?]GAPS finden Sie im Kapitel Erhebungsverfahren