Staatliche Richtlinien, Technische Regeln und Leitlinien
In den Arbeitshilfen zum Schulbau der KMK sind die wesentlichen, insbesondere für den Schulträger bedeutsamen Normen, technischen Richtlinien sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu Bau und Ausstattung von Schulen bibliografisch zusammengestellt.
Arbeitsstättenregeln - ASR (neu)
Die Arbeitsstättenregeln konkretisieren die Anforderungen der neuen Arbeitsstättenverordnung ([?]ArbStättV) von 2004.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten [?](ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforde-rungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die [?]Beschäftigten erreichen.
Weitere Informationen zu den [?]ASR und die Dokumente finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Technische Regeln
Technischen Regeln geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse wieder.
Der Arbeitgeber hat die Technischen Regeln zu beachten. Er braucht diese nicht zu berücksichtigen, wenn andere, gleichwertige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Gleichwertigkeit ist den Behörden nachzuweisen. Der Arbeitgeber kann bei Anwendung einer Technischen Regel davon ausgehen, dass die Bestimmungen in diesen Punkten eingehalten werden.
Technische Regeln werden von einem Ausschuss aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die Technischen Regeln werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Erläuterungen zu den [?]TRGS finden sich in der [?]TRGS 001: Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung - Allgemeines - Aufbau - Übersicht - Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe - Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
Erläuterungen zu den [?]TRGS finden sich in der [?]TRBA 001: Allgemeines und Aufbau des Technischen Regelwerks zur Biostoffverordnung - Anwendung von Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA - Technische Regeln zu künstlicher optischer Strahlung
(PM 47/14 der BAuA - http://www.baua.de/TROS)
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ihre [?]Beschäftigten vor den Gefahren optischer Strahlung zum Beispiel bei der Anwendung von Laserstrahlung oder beim Schweißen zu schützen. Dies regelt die "Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung" (OStrV). Doch wie soll der Arbeitgeber die Verordnung umsetzen? Technische Regeln zur optischen Strahlung (TROS) schaffen hier Klarheit.
Die Anwendung der Technischen Regeln bei der [?]Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung von Schutzmaßnahmen versichert dem Arbeitgeber, dass er die entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften einhält. So gelangt er auf die sichere Seite und das gleich im doppelten Sinne. Die Anwendung verschafft Rechtssicherheit und gewährleistet vor allem den Schutz der [?]Beschäftigten. Denn optische Strahlung kann gravierende Schädigungen von Augen und Haut zur Folge haben.
Leitlinien und Handlungsanweisungen
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) veröffentlicht Leitlinien und Handlungsanweisungen um Unsicherheiten bei der Auslegung von gesetzlichen Regelungen einheitlich zu klären und Hilfe bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften zu geben.