Interessenvertretungen
Eine gute Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Interessenvertretungen ist bei allen Maßnahmendes Arbeitsschutzes sowie beim betrieblichen Eingliederungsmanagement wichtig. Sofern Maßnahmendes Arbeitsschutzes erforderlich werden, sind die diesbezüglichen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zu berücksichtigen.