Unterstützung der Schul- bzw. Studienseminarleitung

Schulinterne Delegation von Aufgaben des Arbeitsschutzes

Die umfassenden Aufgaben im Bereich Sicherheit und Gesundheit können von der Leiterin oder dem Leiter der Schule bzw. des Studienseminars auf weitere [?]Beschäftigte* in der Schule übertragen werden. Dies kann in Form von Beauftragungen von [?]Beschäftigten* bzw. Pflichtenübertragungen an Fachbereichsleitungen, Koordinatorinnen und Koordinatoren, Abteilungsleitungen und vergleichbare Funktionen geschehen.

Unterstützung durch die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung bei Aufgaben des Arbeitsschutzes

Die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der  Stabsstelle AuG (Stabsstelle Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren) des jeweiligen Regionalen Landesamts für Schule und Bildung ([?]RLSB) sind dafür zuständig, die öffentlichen Schulen und Studienseminare bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz zu beraten und zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere auch die Beratung und Begleitung  der Schul- und Studienseminarleitung bei der [?]Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Die konkreten Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen in den Stabstellen [?]AuG finden Sie auf der Seite Beratersuche (siehe unter „Siehe auch”).

Auch bei der Übertragung von Aufgaben an andere Personen verbleibt die Gesamtverantwortung bei der Schul- bzw. der Studienseminarleitung.

 

*[Der Begriff „Beschäftigte” umfasst Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes Niedersachsen.]