10 Gefährdungsbeurteilung D - Gefahrstoffe

Auch für Schulen gelten verbindlich Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung. Dieses betrifft alle Gefahrstoffe, die vorwiegend im naturwissenschaftlichen Unterricht und in den Fächern Technik, Kunst, Werken, aber auch in anderen Bereichen der Schule eingesetzt bzw. gelagert werden. Auch Reinigungs-, Klebemittel, Tonerkartuschen usw. können Gefahrstoffe sein, wenn sie mit einem entsprechenden Symbol/Warnhinweis als solche gekennzeichnet sind und müssen dann überprüft werden. Alle Vorgänge sind zu dokumentieren.

Tipp: Setzen Sie möglichst keine Gefahrstoffe ein und entsorgen Sie nicht benötigte Gefahrstoffe!
 

Bitte hinterlegen Sie in diesem Kapitel ggf. folgende Dokumente:

Hinweis: Die spezifischen Gefährdungsbeurteilungen müssen auch in den Fachräumen zugänglich sein.