
Lagerung von Gefahrstoffen in Lebensmittelverpackungen ist sehr gefährlich
Gefahrstoffe können für die verschiedensten Einsatzzwecke von verschiedenen Stellen erworben werden. Für die eigene Schule ist dringend geboten, jeden Erwerb zu dokumentieren. Neben der korrekten Etikettierung, dem Ablegen des Sicherheitsdatenblattes ist die Eintragung in das Gefahrstoffkataster eine geforderte Tätigkeit bevor man mit dem Stoff arbeiten darf. Es ist daher sinnvoll den Vorgang des Erwerbs von Gefahrstoffen schulisch zu organisieren. Als geeignete geschulte Person könnte dies die Gefahrstoffbeautragte übernehmen. Zu minimieren ist die Menge der Gefahrstoffe, die als "Mitbringsel" aus dem eigenem Haushalt den Weg in die Schule finden.
Ein Sicherheitsdatenblatt muss dem erworbenem Produkt beigefügt werden. Dies kann in Papierform oder elektronisch erfolgen. Die SDB sind sehr umfangreich und auch hilfreich, wenn es um die Frage des Umgangs, der Lagerung und Entsorgung geht.
Hier ist aufgelistet, welche Aspekte in einem SDB behandelt werden. Abschnitt 4 bis 9 sind für Schule wichtig.
Abschnitt | Titel |
1 | Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens |
1.1 | Produktidentifikator |
1.2 | Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird |
1.3 | Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt |
1.4 | Notrufnummer |
2 | Mögliche Gefahren |
2.1 | Einstufung des Stoffs oder Gemischs |
2.2 | Kennzeichnungselemente |
2.3 | Sonstige Gefahren |
3 | Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen |
3.1 | Stoffe |
3.2 | Gemische |
4 | Erste-Hilfe-Maßnahmen |
4.1 | Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen |
4.2 | Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen |
4.3 | Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung |
5 | Maßnahmen zur Brandbekämpfung |
5.1 | Löschmittel |
5.2 | Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren |
5.3 | Hinweise für die Brandbekämpfung |
6 | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung |
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren |
6.2 | Umweltschutzmaßnahmen |
6.3 | Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung |
6.4 | Verweis auf andere Abschnitte |
7 | Handhabung und Lagerung |
7.1 | Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung |
7.2 | Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten |
7.3 | Spezifische Endanwendungen |
8 | Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen |
8.1 | Zu überwachende Parameter |
8.2 | Begrenzung und Überwachung der Exposition |
9 | Physikalische und chemische Eigenschaften |
9.1 | Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften |
9.2 | Sonstige Angaben |
10 | Stabilität und Reaktivität |
10.1 | Reaktivität |
10.2 | Chemische Stabilität |
10.3 | Möglichkeit gefährlicher Reaktionen |
10.4 | Zu vermeidende Bedingungen |
10.5 | Unverträgliche Materialien |
10.6 | Gefährliche Zersetzungsprodukte |
11 | Toxikologische Angaben |
11.1 | Angaben zu toxikologischen Wirkungen |
12 | Umweltbezogene Angaben |
12.1 | Toxizität |
12.2 | Persistenz und Abbaubarkeit |
12.3 | Bioakkumulationspotenzial |
12.4 | Mobilität im Boden |
12.5 | Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung |
12.6 | Andere schädliche Wirkungen |
13 | Hinweise zur Entsorgung |
13.1 | Verfahren der Abfallbehandlung |
14 | Angaben zum Transport |
14.1 | UN-Nummer |
14.2 | Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung |
14.3 | Transportgefahrenklassen |
14.4 | Verpackungsgruppe |
14.5 | Umweltgefahren |
14.6 | Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender |
14.7 | Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code |
15 | Rechtsvorschriften |
15.1 | Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch |
15.2 | Stoffsicherheitsbeurteilung |
16 | Sonstige Angaben |