Schulische Hygienepläne

Die Schulen sind verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen nach § 36 [?]IfSG festzulegen. Für die Erstellung der Pläne sieht das [?]IfSG keine konkreten Vorgaben vor. Vielmehr sollen die Maßnahmen auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sein. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in Abstimmung mit dem Schulträger einen Hygieneplan zu erstellen.

Zur Unterstützung der Schulen bei der Erstellung von Hygieneplänen hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt ([?]NLGA) eine „Arbeitshilfe zur Erstellung des Hygieneplans für die Schule auf der Grundlage des § 36 Infektionsschutzgesetz“ veröffentlicht, an der sich Schulen und Schulträger orientieren können.

 

Tipp: Die Bildrechte finden Sie in der Fußzeile über den entsprechenden Link.

Beratung und Unterstützung

Bei Fragen zum Rahmen-Hygieneplan leisten vor allem folgende Personen und Institutionen fachliche Unterstützung und Beratung:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner der [?]RLSB
  • Zuständiges Gesundheitsamt

Die Kontaktdaten der für Ihre Schule direkt zuständigen Beraterinnen und Berater und Gesundheitsämter finden Sie über die Beratersuche.