Gefährdungen und Maßnahmen
Folgende Gefährdungen können in den unterschiedlichen metalltechnischen Arbeitsräumen auftreten:
- mechanische Gefahren
- mit hydraulischer, pneumatischer oder thermischer Energie usw. verbundene Gefahren
- Gefahren durch drehende Werkzeuge (Dreh-, Fräs-, Bohrmachine)
- Gefahren durch elektrische Energie
- Gefahren durch statische Elektrizität
- Gefahren durch extreme Temperaturen
- Brandgefahren
- Explosionsgefahren
- Gefahren durch Lärm und Vibrationen
- Gefahren durch Strahlung
- Gefahren durch Emission von Gasen, Dämpfen, Stäuben usw.
- Gefahren durch fehlerhafte Montage
- Gefahrstoffe
- Sturzgefahren
Das Arbeitsschutzgesetz fordert die Ermittlung der Gefährdungen für jeden Arbeitsplatz durch die [?]Gefährdungsbeurteilung. Ziel ist die lückenlose Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen.
Die Gefährdungsbeurteilung wird schrittweise durchgeführt:
- Ermittlung der Gefährdungen
- Bewertung der Gefährdungen (Risiko einschätzen nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere eines möglichen Schadens, Handlungsbedarf ermitteln)
- Entscheidung, ob und welche Schutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen
- Durchführung der Schutzmaßnahmen
- Überprüfung ihrer Wirksamkeit.
- Dokumentation