Gefährdungen und Maßnahmen
Das Arbeitsschutzgesetz fordert die Ermittlung der Gefährdungen für jeden Arbeitsplatz durch eine systematische [?]Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Ziel ist die lückenlose Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen.
Folgende Gefährdungen können in den unterschiedlichen metalltechnischen Arbeitsräumen auftreten:
- mechanische Gefahren
- mit hydraulischer, pneumatischer oder thermischer Energie usw. verbundene Gefahren
- Gefahren durch drehende Werkzeuge (Dreh-, Fräs-, Bohrmachine)
- Gefahren durch elektrische Energie
- Gefahren durch statische Elektrizität
- Gefahren durch extreme Temperaturen
- Brandgefahren
- Explosionsgefahren
- Gefahren durch Lärm und Vibrationen
- Gefahren durch Strahlung
- Gefahren durch Emission von Gasen, Dämpfen, Stäuben usw.
- Gefahren durch fehlerhafte Montage
- Gefahrstoffe
- Sturzgefahren