Gefährdungen und Maßnahmen

Das Arbeitsschutzgesetz fordert die Ermittlung der Gefährdungen für jeden Arbeitsplatz durch eine systematische [?]Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Ziel ist die lückenlose Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen.

Folgende Gefährdungen können in den unterschiedlichen metalltechnischen Arbeitsräumen auftreten:

  • mechanische Gefahren
  • mit hydraulischer, pneumatischer oder thermischer Energie usw. verbundene Gefahren
  • Gefahren durch drehende Werkzeuge (Dreh-, Fräs-, Bohrmachine)
  • Gefahren durch elektrische Energie
  • Gefahren durch statische Elektrizität
  • Gefahren durch extreme Temperaturen
  • Brandgefahren
  • Explosionsgefahren
  • Gefahren durch Lärm und Vibrationen
  • Gefahren durch Strahlung
  • Gefahren durch Emission von Gasen, Dämpfen, Stäuben usw.
  • Gefahren durch fehlerhafte Montage
  • Gefahrstoffe
  • Sturzgefahren