Sicherer Umgang mit Diisocyanaten – Schulungspflicht

Bekanntgabe

Sicherer Umgang mit Diisocyanaten – Schulungspflicht

[?]Bek. des [?]MK vom 5.9.2023 – 22 - 40185-3-1
 

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Produkte (Stoffe oder Gemische) mit einem Diisocyanatgehalt ≥ 0,1 Gew.-% seit dem 24.8.2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an Schulen.

Diisocyanate kommen u.a. in Klebstoffen, Schäumen, Lacken, Beschichtungsstoffen und Dichtstoffen vor.

Im Rahmen der Ersatzstoffprüfung (§ 6 Gefahrstoffverordnung) muss zunächst überprüft werden, ob auf den Einsatz von Stoffen oder Gemischen, die Diisocyanate enthalten, verzichtet werden kann.

Ohne Nachweis der Schulung bzw. des Trainings (Bescheinigung) besteht ein Verwendungsverbot für die o. g. Produkte in Schulen.

Die Schulleitungen werden gebeten zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob die o. g. Stoffe an ihren Schulen verwendet werden. Gegebenenfalls sind entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Die Schulen werden, wie in allen Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, durch ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten.

Weitere Hinweise

-           zum Umgang mit Diisocyanaten,

-           zur Schulungspflicht und zu Schulungsangeboten

-           sowie zur Beratung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit

finden Sie im Internetportal Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren unter www.aug-nds.de .

 


 

 

Sicherer Umgang mit Diisocyanaten

Produkte (Stoffe oder Gemische) mit einem Diisocyanatgehalt ≥ 0,1 Gew.-% dürfen seit dem 24.8.2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden (Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Dies gilt auch für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an Schulen.

Diisocyanate kommen u.a. in Klebstoffen, Schäumen, Lacken, Beschichtungsstoffen und Dichtstoffen vor.

Im Rahmen der Ersatzstoffprüfung (§ 6 Gefahrstoffverordnung) muss zunächst überprüft werden, ob auf den Einsatz von Stoffen oder Gemischen, die Diisocyanate enthalten, verzichtet werden kann.

Beachten Sie die nachstehenden Hinweise zum Umgang, zur Schulungspflicht und zu Schulungsangeboten sowie zur Beratung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Ohne Nachweis der Schulung bzw. des Trainings (Bescheinigung) besteht seit dem 24. August 2023 ein Verwendungsverbot für die o. g. Produkte in Schulen. 

Wo finden sich Diisocyanate?

Bei der Herstellung von Polyurethanen (PU) werden Isocyanate verwendet. Da diese Stoffe Atemwegs- und Hautsensibilisierungen auslösen und zu chronischen Atemwegserkrankungen führen können, wurden die Verwendungsmöglichkeiten im Rahmen von REACH eingeschränkt.

Polyurethane (PU/PUR) werden in der Bauwirtschaft und vielen anderen Bereichen eingesetzt. Sie entstehen durch Reaktionen von Diisocyanaten. Diisocyanate kommen u.a. in Klebstoffen, Schäumen, Lacken, Beschichtungsstoffen und Dichtstoffen vor.

Anwendungsbeispiele für isocyanatgehärtete Polyurethan(PUR)-Systeme sind:

  • PUR-Schaumstoffe, Dämmstoffe und Formteile zur Polsterung, Verpackung etc.
  • Spritz-/Pulverlackierung von Kraftfahrzeugen, Flugzeugen, Schiffsbau, Möbel etc. mit PUR-Lacken
  • PUR-Klebstoffe, PUR-Schmelzklebstoffe, Fugendichtmassen und Gießharze
  • Anwendung des PUR-Cold-Box-Verfahren in Gießereien
  • Verarbeitung von PUR-Harzen im Modellbau
  • PUR-Montageschäume, z. B. bei der Fenster- und Türenmontage.

Wo finde ich einen Hinweis auf Produkten, ob Diisocyanate enthalten sind?

Ob Diisocyanate in den jeweiligen Produkten enthalten sind, kann anhand des Sicherheitsdatenblatts oder des GISCODE überprüft werden. Außerdem sind betroffene Produkte seit dem 24.02.2022 mit einem Hinweis auf die Schulungen gekennzeichnet.

Welche Schritte muss ich als Schulleitung unternehmen, wenn Produkte mit Diisocyanaten in der Schule verwendet werden?

1. Ersatzstoffprüfung

Es muss eine Ersatzstoffprüfung durchgeführt werden. Hierbei muss geprüft werden, ob es andere Stoffe gibt, die die gleichen Eigenschaften besitzen, aber eine geringere Gefährdung für die Nutzenden haben. Das Ergebnis der Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden.

 

2. Schulung der Nutzenden

Bei der Nutzung von Produkten mit einem Diisocyanatgehalt ≥ 0,1 Gew.-% müssen die Nutzenden geschult werden. Die notwendigen Schulungsunterlagen muss der Hersteller zur Verfügung stellen. 

Die Herstellerunternehmen bieten auf einer übergreifenden Plattform (ISOPA) eine Vielzahl von Online-Schulungen an. ISOPA ist der europäische Handelsverband für Hersteller von aromatischen Diisocyanaten und Polyolen, den Hauptbausteinen von Polyurethanen. ISOPA ist ein Partnerverband des European Chemical Industry Council (CEFIC). 

Für jeden Verwendungszweck gibt es eine bestimmte Anzahl von Schulungen. Für Anwendungen in der Bauwirtschaft kommen u. a. Schulungen aus dem Bereich „Klebstoffe und Dichtungsmittel“ infrage.

Schulungsangebote der Herstellerunternehmen: 

Schulungen zur sicheren Verwendung und Handhabung von Diisocyanaten - Web Based Training

ISOPA Diisocyanate – sicher handhaben und verwenden - Schulungsübersicht 

 

3. Unterstützung durch die regional zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Schulen werden, wie in allen Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, durch ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Diese wird die Schule fachkundig im Umgang mit den Neuerungen beraten und unterstützen.

Die regional zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie über die Beratersuche.

 

4. Weitere Informationen

Weitere Informationen sind unter den folgenden Links abzurufen:

Bauportal der BG BAU:

Online-Schulung zum Umgang mit Isocyanaten

Zukünftige Regelungen bei der Verwendung von Polyurethanen

BG Bau: Isocyanate

Fachbereich AKTUELL FBRCI-024: Verpflichtende Schulungen bei Tätigkeiten mit Diisocyanathaltigen Produkten – Handlungshilfe

Anhang XVII der REACH-Verordnung