Umgang mit Gasanlagen

Im Technikunterricht und im Fach Gestaltendes Werken arbeiten Lehrkräfte und Schüler gelegentlich mit Gasbrennern welche Propan- Butangas enthalten.

Gefährdungen

Es können Gefährdungen enststehen wenn:

  • Druckgasflaschen nicht gegen Umstürzen gesichert und vor starker Erwärmung geschützt sind
  • der Raum nicht ausreichend be- und entlüftet ist
  • an Brennern und Gasverbrauchseinrichtungen nicht [?]DIN-[?]DVGW-geprüfte Schläuche angeschlossen wurden
  • Gasschläuche nicht gegen abrutschen gesichert werden, z.B. mit einer Schelle
  • Gasschläuche nicht vor Gebrauch auf sichtbare Mängel geprüft werden. Schläuche mit Beschädigungen werden nicht mehr verwendet und müssen ausgetauscht werden
  • nach Beendigung des Unterrichtes die Armaturen nicht geschlossen werden und die Gaszufuhr der gesamten Anlage nicht unterbrochen und gegen unbefugtes Öffnen gesichert wird
  • eine regelmäßige Überprüfung der Gasverbrauchsanlage unterbleibt. Erdgasanlagen sind alle 10 Jahre, Ortsfeste Flüssiggasanlagen sind alle 4 Jahre durch einen Sachkundigen (z.B. der örtliche Gasinstallateur) zu prüfen. Die Prüfungen sind zu dokumentieren
  • die Aufbewahrung und Nutzung der Gasverbrauchsanlagen unter der Erdoberfläche (Keller) liegt. Propan und Butan sind schwerer als Luft und können sich bei Ausströmung am Boden ablagern
  • mehr als acht Kartuschenbrenner pro Raum genutzt werden
  • Kartuschenbrenner ohne Ventil benutzt werden, sogenannte Anstechkartuschen

Maßnahmen

Räume für den Technik-/Werkunterricht gelten als Räume mit erhöhter Brandgefahr. Die Verwendung von Propan-/Butangas ist bei störungsfreiem Betrieb der Gasanlagen gefahrlos.

  • Gasanlagen müssen an zentraler Stelle abgeschaltet bzw. abgesperrt werden können
  • Es dürfen keine Schlüssel für die Freischaltung der Gasanlage am Lehrertisch verbleiben
  • Beim Umgang mit Erdgas sind Explosionsschutzmaßnahmen (ausreichende Lüftung, Vermeidung von Zündquellen) zu beachten
  • Gasbehälter, Armaturen und Geräte müssen nach den geltenden Vorschriften gebaut sein
  • Die Gasbehälter und Geräte müssen regelmäßig überprüft und vor Gebrauch auf Funktionstüchtigkeit kontrolliert werden
  • Propan- bzw Butangasflaschen müssen mit einer Ventilschutzkappe und einem Sicherheitsventil ausgestattet sein
  • Beim Einsatz von Flüssiggas muss auf gute Belüftung geachtet werden. Brand- und Explosionsgefahren beachten!