Wintersport

In den Kerncurricula für das Fach Sport werden sieben „Erfahrungs- und Lernfelder“ definiert. Der Bereich Wintersport kann dem Erfahrungs- und Lernfeld „Bewegen auf rollenden und gleitenden Geräten“ zugeordnet werden.

Die „Bestimmungen für den Schulsport“ regeln, dass Angebote „Auf Schnee und Eis“ im Rahmen von Schulfahrten oder Sportlehrgängen durchgeführt werden können, sofern die Lehrkraft eine entsprechende Ausbildung oder besondere Qualifikationen vorweisen kann.

Die Gruppengrößen dürfen beim Skilaufen 15 Teilnehmer, beim Snowboarden acht Teilnehmer nicht überschreiten.

Alle eingesetzten Personen müssen in Erster Hilfe ausgebildet sein und das notwendige Erste-Hilfe-Material mit sich führen. Aktuelle Informationen zur Schnee- und Wetterlage, insbesondere bei Lawinengefahr, sind immer aktuell einzuholen und unbedingt zu beachten.

Bei der Planung von Touren ist nicht nur der Schwierigkeitsgrad der Streckenführung, sondern auch die Wetterlage zu berücksichtigen. Genaue Ortskenntnis sind erforderlich. Beim Fehlen dieser Ortskenntnisse sind ortskundige qualifizierte Personen einzusetzen.

Es ist der „Erlass für Schulfahrten“ zu beachten.

Empfohlene allgemeine Regeln

Als Standard haben sich die 10 FIS Sicherheitsregeln etabliert:

  • Rücksicht auf die anderen Skifahrer
    Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Wahl der Fahrspur
    Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet
  • Überholen
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  • Einfahren und Anfahren
    Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Anhalten
    Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Aufstieg und Abfahrt
    Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  • Beachten der Zeichen
    Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  • Hilfeleistung
    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht
    Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Sicherheit

Alkohol und sonstige Drogen sind absolut nicht erlaubt.

Snowboardende und Skifahrende müssen körperlich fit und ausgeruht sein. Auf keinen Fall darf ihre Reaktions- und Leistungsfähigkeit durch Drogen, Medikamente oder Alkohol eingeschränkt sein.

Die Übungsleitenden für diese Sportarten müssen eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und die Schülerinnen und Schüler höchst verantwortungsbewusst an die Anforderungen heranführen.

Zur persönlichen Sicherheit sollen alle Teilnehmer über eine optimale Sicherheitsausstattung verfügen. Neben der obligatorischen und auf den jeweiligen Sportler abgestimmten Kleidung und Materialausstattung (z. B. auf Körper und Können eingestellte Sicherheitsbindung) gehören auch Protektoren jeglicher Art (Knie-, Ellenbogen-, Schulter-, Rücken-) sowie Helme dazu.