Kantenanleimmaschine - Maßnahmen

An der Kantenanleimmaschine wird das Gefährdungspotential als vergleichsweise gering eingeschätzt, vor allem bei den heute üblicherweise gekapselten Maschinen. Trotzdem besteht ein Verletzungsrisiko durch Zugriff in die laufende Maschine, um Einricht-, Reparatur- oder Nachstellaufgaben vorzunehmen. Die Gefahr des Einzugs in die Transportvorrichtungen ist ebenso vorhanden, wie die Gefahr von Schnittverletzungen an den Fräseinheiten.

Folgende Maßnahmen sollten mindestens umgesetz werden:

  • Um ein Einziehen in die Einzugs- oder Stachelwalze beim Einfädeln von Kantenmaterial zu vermeiden sollten keine Handschuhe und enganliegende Kleidung getragen werden
  • Um Schnitt- und Quetschverletzungen zu vermeiden, muss beim Entfernen hängen gebliebener Reste des Kantenmaterials, ein versehentliches Auslösen des Kappsägenhubs durch geeignete Abschaltungen gewährleistet sein
  • Die Kantenqualität nicht am durchlaufenden Werkstück kontrollieren. Maschine stillsetzen oder nach Abnahme des Werkstücks kontrollieren
  • Tragen von Hitzeschutzhandschuhen bei Arbeiten im Bereich des Leimbehälters
  • Bei Tätigkeiten mit Laserkante sind zudem erweiterte Schutzvorschriften zu beachten
  • Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie Störungsbehebungen nur bei Stillstand der Maschine und der Werkzeuge durchführen!
  • Die Stillsetzung der Maschine ist zu sichern

Unterweisung

  • Die Bediener der Maschinen müssen vor Beginn der Tätigkeiten unterwiesen werden
  • Die Unterweisung findet anhand der Betriebsanweisung für diese Maschine statt