Beauftragte für Brandschutz und Evakuierung

Die Beauftragten für Brandschutz und Evakuierung sind nicht identisch mit „Brandschutzbeauftragten“ im Sinne der „DGUV Information 205-003“. Die Beauftragten für Brandschutz und Evakuierung werden von der Dienststellenleitung bestellt.

Sie haben u. a. diese Aufgaben:

  • Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Umsetzung des Brandschutzes
  • Überwachung der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und der Fluchtwege und Sorge für ihre Funktionsfähigkeit
  • Fortlaufende Dokumentation der Unterweisungen in Bezug auf Brandverhütung, Fluchtwege und das Verhalten im Fall eines Brandes
  • Planung, Durchführung und Auswertung der jährlichen Räumungsübung
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Brandschutzordnung
  • Unterstützung bei der Organisation des Brandschutzes und der Evakuierung bei Sonderveranstaltungen
  • Organisation von Fortbildungen zu Brandschutz und Evakuierung
  • Zusammenarbeit mit den Vertretern des Schulträgers, der Feuerwehr usw. und mit den anderen Beauftragten

Sie haben keine Weisungsbefugnis gegenüber den [?]Beschäftigten*, es sei denn, in der Beauftragung ist ausdrücklich etwas anderes festgelegt.

Vorlage „Bestellung zur oder zum Beauftragten für Brandschutz und Evakuierung“

*[Der Begriff „Beschäftigte” umfasst die Beamten und Beamtinnen sowie die Tarifbeschäftigten des Landes Niedersachsen.]