Umkleideräume

Für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte sind getrennte Umkleideräume mit jeweils eigener Toilette vorzusehen. Die Mindestraumhöhe beträgt 2,50 m. Barrierefreie Einzelumkleiden müssen mit WC, Dusche mit Klappsitz und Waschtisch ausgestattet sein.

Gefärdung durch mangelhafte Beleuchtung
Maßnahme: Die Mindestbeleuchtungsstärke in Umkleideräumen beträgt 200 Lux. Im Bereich der Spiegel müssen mindestens 500 [?]Lux erreicht werden.

Gefährdung durch beengte Verkehrsfläche
Maßnahme:  Eine ausreichende Verkehrsfläche in Umkleiden ist vorhanden, wenn der Abstand zwischen den Bänken mindestens 1,50 m beträgt. Wenn der Raum zwischen gegenüberliegenden Bänken gleichzeitig als einziger Durchgang dient, ist ein Abstand von 1,80 m notwendig.  

Gefährdung durch zu kleine Sitzfläche
Maßnahme: Die Sitzbankfläche eines Umkleideplatzes sollte mindestens 0,4 m breit und 0,3 m tief sein. Empfohlen wird eine Banktiefe von 0,5 m (mögliche Nutzung durch Menschen mit besonderen Bedürfnissen).  Die Umkleidebänke, insbesondere einteilige Bank-Ablage-Kombinationen, müssen ausreichend standsicher sein oder an der Wand bzw. am Boden befestigt werden.

Gefährdung durch rutschige/nasse Böden
Maßnahmen: Fußbodenbeläge in Umkleideräumen müssen auch bei Nässe rutschhemmende Eigenschaften besitzen. Diese Rutschhemmung wird sowohl bei Barfußgehen als auch mit Schuhen durch Bodenbeläge der Bewertungsgruppe A für nassbelastete Barfußbereiche und Bewertungsgruppe R10 für nassbelastete Arbeitsbereiche erreicht (vgl. [?]DGUV Information 207-006). 

Gefährdung durch schlechte Luftqualität
Maßnahmen: Umkleideräume müssen ausreichend belüftet und belichtet sein. Eine Fensterlüftung ist zu bevorzugen, wobei ein Sichtschutz gegen Einblicke von außen vorhanden sein muss. Für eine gute Fensterlüftung muss die Lüftungsöffnung mindestens 0,02 m² je Quadratmeter Raumfläche betragen. Lüftungstechnische Anlagen sind so auszulegen, dass ein Abluftvolumenstrom von 11 m3/(h m2) erreicht wird.  

Gefährdung durch Hitze/Kälte
Maßnahme: Die Raumtemperatur darf +22°C nicht unterschreiten.