Gefährdungen bei Reifenmontagearbeiten
Während beim Nachfüllen eines am Fahrzeug montierten Rades lediglich auf den Regeldruck befüllt wird, sind besonders bei der Schlauchlos-Reifenmontage höhere Drücke erforderlich, damit sich der Reifen an Felgenhorn und Felgenschulter "setzen" und eine zuverlässige Dichtheit erreichen kann. Folgende Maximaldrücke sollen dabei nicht überschritten werden:
- Lkw10 bar
- EM-Reifen6 bar
- Traktor und AS-Reifen3,5 bar
Das Unfallgeschehen zeigt, dass sich beim erstmaligen Aufpumpen die meisten Unfälle ereignen; verursacht z.B. durch unsachgemäße Montage von Felgenteilen bei geteilten Felgen, korrodierte oder beschädigte Felgen, schadhafte Reifen usw.. Deshalb wird in der ZH 1/454 die Benutzung von Schutzeinrichtungen gefordert, soweit eine Gefahr durch das fortfliegende Rad und Teilen davon besteht.
Gefahren durch das fortfliegende Rad oder Teilen davon sind nicht anzunehmen, wenn
– der Reifen sicher befestigt ist,
– der Reifen an ungeteilten Felgen montiert ist
und
– der Reifen nicht über den höchstzulässigen Befülldruck befüllt wird.
Die Spanneinrichtungen an Reifenmontiermaschinen sind in der Regel so gestaltet, dass die Felge sowohl kraftschlüssig wie auch formschlüssig gespannt werden kann. Eine kraftschlüssige Einspannung kann bei einem Platzen des Reifens an der Unterseite ein gefährliches Fortschleudern des Rades durch den plötzlichen Druckaufbau zwischen Rad und Aufspannplatte nicht verhindern. Deshalb dürfen Reifen auf diesen Maschinen nur befüllt werden, wenn sie entweder formschlüssig eingespannt sind oder eine zusätzliche Halteeinrichtung dafür sorgt, dass das Rad nicht fortfliegen kann. Sehr zu empfehlen ist die Verwendung von gesonderten Befülleinrichtungen, die, wenn sie in das Montagesystem integriert und mit einer automatischen Befülleinrichtung versehen sind, neben sicherheitstechnischen auch wirtschaftliche Vorteile durch Zeitersparnis bringen.
In anderen Ländern Europas ist die Verwendung von Befüllkäfigen bei der Lkw-Reifenmontage zwingend vorgeschrieben. Die Praxis dort zeigt aber, dass diese Einrichtungen nur in Kombination mit einer automatischen Befülleinrichtung auch wirtschaftliche Vorteile bringen und akzeptiert werden. Befüllkäfige allein erfüllen meistens nur gesetzliche Auflagen und stehen ungenutzt herum. Ein bisher wenig beachtetes Problem sind die ergonomischen Bedingungen insbesondere bei der Pkw-Reifenmontage. Zur Konkretisierung der §§ 3 bis 17 des Arbeitsschutzgesetzes hat die Bundesregierung u.a. eine Verordnung über das manuelle Handhaben von Lasten (Lastenhandhabeverordnung) erlassen. Danach hat der Unternehmer unter Zugrundelegung des Anhangs dieser Verordnung auch geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen einzusetzen, um manuelle Handhabung von Lasten, die für die [?]Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringen, zu vermeiden.
Nach den Leitmerkmalen im Anhang zu dieser Verordnung wird unter Zugrundelegung einer Montage von 10 bis 40 Pkw-Rädern pro Person pro Tag ein Risikobereich erreicht, der ergonomische Gestaltungsmaßnahmen verlangt.
Eine solche Maßnahme könnte z.B. die Verwendung einer Radhebevorrichtung sein.
Bei der Handhabung großer und schwerer Räder oder Reifen besteht die Gefahr, dass sie umkippen und auf Personen stürzen. Zur Eingrenzung dieses Risikos darf der Transport von Rädern und Reifen, deren Gewicht 200 kg oder deren Durchmesser 1,5 m übersteigt, nur mit Einrichtungen bewegt werden, die ein Umkippen sicher verhindern.