Suchtberatung aus Sicht einer /eines Vorgesetzten

Haben Sie in Ihrer Schule eine Lehrkraft, die Auffälligkeiten zeigt, welche möglicherweise auf ein Suchtverhalten schließen lassen, enthält die Dienstvereinbarung Sucht ein festgelegtes Vorgehen, das Rechts- und Handlungssicherheit bietet und die Gleichbehandlung der Betroffenen sicherstellt.

In einer persönlichen Beratung informiert Sie der für Sie zuständige Beauftragte für Suchtgefahren (BfS) über das Verfahren. Die Kontaktdaten zu den BfS-Berater/innen erhalten Sie über die Beratersuche auf dieser Webseite.

Sollten Sie keinen unmittelbaren Beratungsbedarf haben, können die BfSler/innen in ihrem Präventionsauftrag das Kollegium über das Thema Suchtverhalten und Umgang mit Abhängigkeiten informieren. Zu Ihrer Entlastung kann in diesem Zusammenhang auch die DV Sucht vorgestellt werden.