Bildschirmarbeitsplätze

  • Arbeitstische bzw. Arbeitsflächen müssen ausreichend groß sein. In der Praxis bewährt haben sich Abmessungen von 1600 x 800 mm. Für eine ausreichende Beinfreiheit sollte die Tischplatte um die 740 mm über dem Fußboden liegen. Empfehlenswert sind höhenverstellbare Tische, die an die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen [?]Beschäftigten angepasst werden können.
  • Es sollte unterhalb der Arbeitsfläche ein ausreichend großer, unverstellter Beinraum mit einer Breite von mindestens 850mm vorhanden ist.
  • Die Tischplatten müssen eine reflexionsarme Oberfläche haben. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen.
  • Bei ortsgebundenen Bildschirmgeräten müssen Tastaturen vom Bildschirm getrennte Einheiten sein. Sie müssen neigbar sein und eine reflexionsarme Oberfläche haben. Die Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben und bei normaler Arbeitshaltung gut lesbar sein.
  • Der Bildschirm soll eine Neigung von etwa 35° aufweisen. Die oberste Bildschirmzeile befindet sich maximal auf Augenhöhe.