Häufig gestellte Fragen zum Brandschutz in Schulen

Wie erreiche ich die Feuerwehr?

  • Im Notfall über den kostenfreien Notruf 112.
    Achtung, bei manchen Telefonanlagen muss eine „0” oder eine andere Zahl vorweg gewählt werden, damit man eine Amtsleitung nach draußen bekommt.

Was muss im Notruf gesagt werden?

  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletze?
  • Warten auf Rückfragen bevor Sie auflegen (wichtig!!!)

In Schulen brennt es so selten, warum sollen wir uns mit Fragen des Brandschutzes abgeben?

Wer soll sich mit Brandschutz in Schulen beschäftigen?

  • in erster Linie ist die Schulleitung verantwortlich. Sie hat eine Person zu benennen, die die Angelegenheiten des vorbeugenden Brandschutzes koordiniert. Im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit und der Aufsichtspflicht muss sich jede Lehrkraft auf das richtige Verhalten im Brandfall vorbereiten.

Müssen wir bei jedem Probealarm das Gebäude verlassen?

  • Auf jeden Fall!

Können Gehbehinderte (Rollstuhl, Gipsbein ... ) bei einem Probealarm im Raum bleiben?

  • Nein, gerade die Evakuierung von Gehbehinderten oder anderen Hilfsbedürftigen muss ausreichend geübt werden. Die dabei erlangten Erfahrungen müssen unbedingt ausgewertet werden und ggfs. in der Brandschutzordnung aufgenommen werden.

Was ist, wenn es bei einer Klassenarbeit Alarm gibt?

  • Auch dann müssen Sie unverzüglich das Gebäude verlassen! Notfalls muss ein neuer Termin für eine neue Arbeit angesetzt werden.

Soll ich die Klassenraumtür abschließen, wenn ich bei einem Probealarm mit meinen Schülern auf den Schulhof gehe?

  • Nein, weder beim Probealarm noch bei einem echten Alarm sollen die Türen abgeschlossen werden. Die Feuerwehr muss im Alarmfall jeden Raum kontrollieren und diese Türen sonst umständlich aufbrechen. Sie sollen aber in jedem Fall geschlossen werden, damit Brandrauch sich nicht ausbreiten kann.

Sollen persönliche Dinge (Schultaschen, Taschenrechner, Kleidung ...) bei Alarm unbeaufsichtigt im Gebäude zurück bleiben?

  • Ja, wenn ein Gebäude geräumt werden muss, muss das schnellst möglich passieren.

Was soll ich tun, wenn der übliche Fluchtweg verraucht ist?

  • Wenn möglich, den Ersatzfluchtweg benutzen. Ist dieses nicht möglich, in den eigenen oder einen anderen Klassenraum zurückgehen, die Tür schließen (evtl. mit nassem Handtuch oder Jacke die Tür gegen den Rauch abdichten), das Fenster öffnen und sich dort bemerkbar machen (evtl. mit Handy). Dort auf Rettung warten, auf keinen Fall aus dem Fenster springen.
    Durch den Rauch zu gehen ist unbedingt zu vermeiden. Schon ein bis zwei Atemzüge können Lungenschäden verursachen! Wenn man wirklich durch den Rauch gehen muss, kriecht man im Bodenbereich. Dort ist weniger Rauch vorhanden.

Sollen Kinder bei Übungen über Leitern der Feuerwehr gerettet werden?

  • Dieses ist grundsätzlich nicht zu befürworten. Gerade bei tragbaren Leitern herrscht ein große Absturzgefahr. Auch bei Rettung über den Korb einer Drehleiter besteht Absturzgefahr oder dass die Schüler durch die Höhe Panik bekommen. Eine Rettung über Leitern sollte nur im äußersten Notfall erfolgen, da es sehr zeitintensiv ist, eine Klasse über Leitern zu führen. Besser ist ein zweiter baulicher Rettungsweg.

Soll eine Evakuierungsübung unter realistischen Bedingungen mit Alarm und Feuerwehr durchgeführt werden?

  • Nein. Eine unangekündigte Übung, in der realistische Szenen (Rauch, Anrücken der Feuerwehr) eingebaut werden, kann bei Lehrkräften und Schülern zu Panik oder einem schweren Schock infolge traumatischer Erlebnisse führen. Auch kann es zu panikartigem Verhalten bei den Eltern kommen.

Welche Gefahren können bei einer solchen Übung bestehen?

  • Aufkommen einer nicht beherrschbaren Panik. Deswegen müssen die Szenen so punktuell und gezielt eingesetzt werden, dass sie jederzeit abgebrochen werden können und überschaubar sind.
  • Schüler oder Lehrkräfte, die bereits ein Schadensfeuer oder einen Unfall miterlebt haben, können erneut einen Schock erleiden.
  • Bei falscher Planung können Gebäudeschäden entstehen.
  • Eltern werden durch die Feuerwehrsirenen in Panik versetzt. Es entsteht innerhalb kürzester Zeit ein Verkehrschaos rund um die Schule!

Sollen trotzdem unangekündigte Übungen stattfinden?

  • Es ist sinnvoll, jeweils im zweiten Schulhalbjahr eine unangekündigte Evakuierungsübung durchzuführen. Hier können auch einige der Realität nachempfundene Situationen (Sperrung des ersten Rettungsweges o. ä.) eingebaut werden. Durch diese Übung kann die Wirksamkeit der Brandschutzordnung und der Unterweisungen überprüft werden.

Soll die Feuerwehr mit eingebunden werden?

  • Die örtliche Feuerwehr soll in die Planungen des abwehrenden Brandschutzes mit einbezogen werden. Auch sind Übungen während der Schulzeit durchaus sinnvoll, nur sollten diese aus o. g. Gründen vorher bekannt gegeben werden. Bei diesen Übungen sollen Lernziele erreicht oder Gegebenheiten überprüft und nicht die Sensationslust gestillt werden. Die Feuerwehr freut sich über die zur Verfügungstellung eines Übungsobjektes. Sinnvoll ist es auch, diese Übungen in die frühen Abendstunden zu verlegen, da viele Feuerwehrleute tagsüber berufstätig sind. Auch ist es dabei sehr lehrreich, wenn dabei zunächst nur das Kollegium, Hausmeister und die Büroangestellten dabei sind und keine Schüler.

Ist die Feuerwehr auch für Fragen des baulichen vorbeugenden Brandschutz zuständig?

  • Jain! Die Feuerwehrleute sind für den abwehrenden Brandschutz ausgebildet. Nur in Städten mit Berufsfeuerwehren sind Beamte als Brandschutzprüfer für den vorbeugenden Brandschutz vorhanden. In Landkreisen ohne Berufsfeuerwehr sind die Brandschutzprüfer meistens über die Kreisverwaltung erreichbar.