Büros einrichten
- Wenn sich ein Bildschirmarbeitsplatz in einem eigens dafür vorgesehenen Arbeitsraum (Büro) befindet, sollte die Grundfläche des Raumes pro Bildschirmarbeitsplatz mind. 8 bis 10 m² betragen. Ist ein Besprechungstisch erforderlich, ist dessen Platzbedarf dazuzurechnen. Gibt es im Büro stärkeren Publikumsverkehr, sind die erforderlichen Verkehrsflächen angemessen zu dimensionieren.
- An jedem Bildschirmarbeitsplatz muss die Bewegungsfläche mindestens 1,5 m² betragen.
- Die Tiefe der Bewegungsfläche muss mindestens 1,00m betragen.
- Es sind ausreichende Funktionsflächen vorzusehen. Sie ermöglichen z.B., Fenster und Türen oder auch Schubladen problemlos zu öffnen.
- Die Mindestbeleuchtungsstärke am Arbeitsplatz sollte 500 [?]lx betragen. Der Bildschirm sollte so platziert sein, dass Blendungen durch Natur- oder Kunstlicht vermieden werden. Erfahrungsgemäß werden Blendungen am besten vermieden, wenn der Bildschirm in einem 90-Grad-Winkel zum Fenster steht.

Auf der linken Fensterbank stehen keine Blumentöpfe. So kann das Fenster problemlos zum Lüften geöffnet werden. Das Thermostatventil des Heizkörpers kann ebenfalls problemlos erreicht werden.