Bildschirmarbeitsplätze

Im Dezember 2016 ist die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung ([?]ArbStättV) in Kraft getreten.

Daraus folgt, dass die bis dahin bestehende Bildschirmarbeitsverordnung als alleinige Verordnung außer Kraft tritt. Die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze werden jetzt durch den Anhang der Arbeitsstättenverordnung ([?]ArbStättV), Abschnitt 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen”, geregelt.

Der Abschnitt 6 der Arbeitsstättenverordnung beschreibt folgende Bereiche:

  • 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
  • 6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
  • 6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte
  • 6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen
  • 6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen
  • 6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen