Rechtliche Grundlagen

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und  der Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen und Störstrahler wird in den öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen durch das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung geregelt.

Darüber hinaus werden diese durch den Runderlass „Sicherheit im Unterricht“ ([?]RdErl. d. [?]MK u. d. [?]MU v. 19. 3. 2014 - [?]AuG-40 183/1-1) und der damit verbundenen Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht ([?]RiSu) konkretisiert.

 

Umgangsarten

Aufgrund der Neuerung des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung wird zwischen dem genehmigungsfreien und dem genehmigungsbedürftigen Umgang mit radioaktiven Stoffen unterschieden.  Des Weiteren kann der Umgang mit radioaktiven Stoffen, aufgrund von § 5 Absatz 1 in Verbindung mit § 82 und Anlage 3 Teil B Nummer 8 [?]StrlSchV anzeige- und genehmigungsfrei sowie anzeigebedürftig sein.

Die Matrix Strahlenschutz an Schulen – Anzeige oder Genehmigung? Auf der Webseite des Instituts für Radioökologie und Strahlenschutz (IRS) bietet die Möglichkeit einer Einordnung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen in Bezug auf die Frage, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht.

 

Strahlenschutzanweisung

Wird in der Schule mit radioaktiven Stoffen umgegangen die oberhalb der Freigrenze nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 und 3 [?]StrlSchV (Summenformel) liegen, ist eine Strahlenschutzanweisung gemäß § 45 [?]StrlSchV zu erlassen. In dieser Strahlenschutzanweisung sind die in der Schule zu beachtenden Strahlenschutzmaßnahmen zu beschreiben sowie die Organisation des Strahlenschutzes in der Schule darzustellen. Zu der Strahlenschutzanweisung gehört auch die Aufstellung eines Planes für regelmäßige Alarmübungen

Als Hilfestellung kann die Muster-Strahlenschutzanweisung für Schulen auf der Webseite des Instituts für Radioökologie und Strahlenschutz (IRS) genutzt werden.

Bei weitergehenden Fragen zu den rechtlichen Grundlagen können Sie sich an strahlenschutz@rlsb-h.niedersachsen.de wenden.

Bitte beachten: Das Beratungs- und Unterstützungssystem zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren der Stabsstellen [?]AuG der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung ([?]RLSB) ist nur für öffentliche Schulen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums zuständig.