Gefährdungen und Maßnahmen

Gefährdungen

Im Rahmen von Bildschirmarbeit können gesundheitliche Beeinträchtigungen wie zum Beispiel Rückenbeschwerden, Augenbrennen oder Kopfschmerzen, aber auch Konzentrationsstörungen sowie Probleme im Zusammenhang mit dem Raumklima auftreten. Zudem sind Hygienemängel insbesondere durch die gebrauchsbedingte Verschmutzung von Tastatur und Maus möglich. Darüber hinaus kann es bei unsachgemäßer Verlegung von Anschlussleitungen oder bei ungeeignetem Kabelmaterial zu Gefährdungen durch „Stolperfallen“ und zu elektrischen Gefahren durch Stromkabel sowie zu körperlichen Zwangshaltungen durch ungeeignete Anschlusskabel (beispielsweise zu kurze Tastatur- oder Mauskabel) kommen.

Maßnahmen

Der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen zu beurteilen(§ 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Arbeitsstättenverordnung). Insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der [?]Beschäftigten ist zu berücksichtigen.

Arbeitsräume mit Bildschirmarbeitsplätzen in Schulen müssen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllen.

Auch die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze selbst sind durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt.

Handreichungen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen finden Sie auf unserer Seite Links/Quellen

Von modernen Laserdruckern bzw. Kopierern gehen in der Regel keine gesundheitlich bedenklichen Emissionen aus. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt drei einfache Maßnahmen, um die verbleibenden Gefährdungen gering zu halten:

  • Raum regelmäßig gut lüften
  • Beim Kopieren Deckel geschlossen halten
  • Bei Papierstau Papier nicht gewaltsam herausreißen.