Gefährdungen und Maßnahmen
Gefährdungen
Im Rahmen der Bildschirmarbeit können gesundheitliche Beeinträchtigungen wie zum Beispiel Rückenbeschwerden, Augen- oder Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen sowie Probleme im Zusammenhang mit dem Raumklima auftreten. Zudem sind Hygienemängel insbesondere durch die gebrauchsbedingte Verschmutzung von Tastatur und Maus möglich. Darüber hinaus kann es bei unsachgemäßer Verlegung und Auswahl von Anschlussleitungen zu Gefährdungen durch „Stolperfallen“ und zu elektrischen Gefahren durch Stromkabel kommen. Weiterhin sind körperliche Zwangshaltungen durch falsch eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze möglich.

Auch moderne Bildschirme können störende Blendungen aufweisen, wenn sie falsch im Raum platziert sind.

Hier ist das Problem, dass der Bildschirm direkt vor einem Fenster steht. Wegen der unterschiedlichen Lichtintensität hat das menschliche Auge Adaptionsschwierigkeiten. Die Kamera hatte hier praktisch das gleiche Problem.
Maßnahmen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen zu beurteilen(§ 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Arbeitsstättenverordnung). Insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der [?]Beschäftigten sind zu berücksichtigen.
Arbeitsräume mit Bildschirmarbeitsplätzen in Schulen müssen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllen.
Auch die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze selbst sind durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt.
Handreichungen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen finden Sie auf unserer Seite Links/Quellen
Von modernen Laserdruckern bzw. Kopierern gehen in der Regel keine gesundheitlich bedenklichen Emissionen aus. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt drei einfache Maßnahmen, um die verbleibenden Gefährdungen gering zu halten:
- Raum regelmäßig gut lüften
- Beim Kopieren Deckel geschlossen halten
- Bei Papierstau Papier nicht gewaltsam herausreißen.