Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Angebote:

www.arbeitsschutz-schulen-nds.de
www.aug-nds.de

Rechtsgrundlage:
Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

Unverhältnismäßige Belastung

  • Bilder: Ältere Bilder werden aufgrund des hohen Aufwands nur schrittweise mit Alterantivtexten oder bei rein dekorativen Bilder mit einem Null-Alternativtext-Marker versehen.
  • PDF-Dokumente: Auf den Internetseiten sind viele PDF-Dokumente veröffentlicht, die extern erstellt wurden. Diese Dateien sind in der Regel nicht barrierefrei gestaltet. Barrierefreie PDF-Dateien werden als solche speziell gekennzeichnet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der öffentlichen Stelle selbst durchgeführt. Die Selbstbewertung vom 24.10.2016 ergab 93,75 von 100 Punkten (gut zugänglich).

Den Stand der Erklärung zur Barrierefreiheit entnehmen Sie bitte der Artikel-Information.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, nutzen Sie bitte die Feedback-Funktion "E-Mail an Redaktion" in der Aktikel-Information der jeweiligen Seite.

Auf diesem Wege können Sie auch die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung von Informationen erfragen und von der Barrierefreiheit ausgenommenen Informationen in einem für Sie zugänglichen Format anfordern.

Sie können uns auch per Post oder Telefon kontaktieren:

Niedersächsisches Kultusministerium
Referat 22
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover

Telefon: +49 511 120-7319

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141, 30001 Hannover
Telefon +49 511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachen.de

Fakultative Angaben

Übersicht zum Seitenaufbau

Alle Inhaltsseiten des Internetangebots haben eine einheitliche Struktur:

  1. Sprunglinks zum direkten Erreichen ausgewählter Bereiche der aktuellen Seite
  2. Seitenkopf mit Titel
  3. Service-Navigation mit Verweisen zu den Zielen "Startseite", "Inhaltsverzeichnis", "Kontakt" und "Niedersächsisches Kultusministerium" sowie dem Feld für die Schnellsuche.
  4. Hauptnavigationsmenü mit sieben Inhaltsbereichen
  5. Brotkrümelnavigation (Seitenpfad)
  6. Schriftgröße und Farbkontrast
  7. Unternavigationsmenü mit mehreren Ebenen
  8. Inhaltsbereich mit den eigentlichen Inhalten der jeweiligen Seite
  9. Marginalspalte mit Bildern, Hinweisen und Verweisen
  10. Artikel-Informationen mit Aktualisierungsdatum, Kurzlink, E-Mail an Redaktionn
  11. Benutzeranmeldung - soweit erforderlich
  12. Seitenübersicht sowie Feld für die Schnellsuche
  13. Fußzeile mit Bildrechte, Impressum, Datenschutz, Barrierefreiheit, Kontakt, Inhaltsverzeichnis, zum Seitenanfang, zur mobilen Ansicht wechseln

Tastaturbedienung

Der Internetauftritt kann vollständig über die Tastatur bedient werden. Drücken Sie wiederholt die Tabulator-Taste und springen/bewegen Sie sich so über die Website, direkt von Link zu Link auf der aktuellen Seite bzw. durch alle Inhalte und weiteren Bedienungselemente der Seite. Das aktuell ausgewählte Element auf der Webseite ist immer visuell hervorgehoben. Wenn Sie das aktuell hervorgehobene Element auswählen möchten, können Sie es mit der ENTER-Taste bestätigen.
Rückwärts springen Sie mit der Kombination "Tabulator-Taste" + "Umschalt-Taste".

Die Web-Formulare sind so aufgebaut, dass Sie in der Abfolge der Felder mit der Tabulator-Taste von Eingabefeld zu Eingabefeld springen können. Auswahllisten können Sie mit der Pfeil-nach-unten-Taste durchblättern, zwischen Optionsfeldern ("Radio-Buttons") wechseln Sie mit den Pfeiltasten nach rechts und links, Ankreuzfelder ("Checkboxes") werden mit der Leertaste aktiviert ("angekreuzt"). Formular-Schaltflächen (z. B. "Senden" oder "Suche") werden ebenfalls mit der Tabulator-Taste angesteuert und dann mit der Eingabetaste aktiviert.

Versteckte Sprungnavigation

Am Anfang der Webseiten gibt es unsichtbare Sprungmarken. Diese dienen dazu, direkt zum ausgewählten Ziel zu springen.

  • Zur Navigation
  • Zum Inhalt
  • Zur Suche

Die Sprunglinks werden bei Nutzung der Tabulator-Taste sichtbar. Um mit der Tastatur einen solchen ausgewählten Link zu aktivieren, drücken Sie auf die ENTER-Taste.

Auch Bildschirmleseprogrammen (Screenreader) unterstützen diese Sprunglinks.

Brotkrümelnavigation

Die Brotkrümelnavigation (Seitenpfad) ist direkt über dem Inhaltsbereich zu finden. Die „Brotkrümel“ zeigen Ihre aktuelle Position auf der Website. Jeder dort erscheinende Menüpunkt kann angeklickt werden und bietet so einen direkten Rücksprung auf die vorherigen Seiten.

Schriftgröße

Im oberen Service-Bereich der Seite befindet sich links das Schrift vergrößern-Icon „Schrift vergrößern“. Über das Icon können Sie die Schrift vergrößern und wieder verkleinern.

Nutzung mit Screenreadern

Aufbau und Programmierung des Internetangebots sind für die Nutzung mit Screenreadern optimiert.

Verlinkungen, die in einem neuen Fenster geöffnet werden, werden im TITLE-Attribut mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Nutzer von Screenreadern müssen diese Zusatzfunktionen erst aktivieren, um den Hinweis zu erhalten.

Auf Tastaturkürzel (Accesskeys) wurde verzichtet, da für die Vergabe keine Standards bestehen.