Gefährdungen

... gehen von Stoffen aus, die im der Gefahrstoffverordnung definiert werden.

Gefahrstoffe im Sinne dieser Vorschrift sind

  • gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 13a des Chemikaliengesetzes sowie Stoffe und Zubereitungen, die sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen,
  • Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,
  • Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe und Zubereitungen nach Nr. 1 oder 2 entstehen oder frei gesetzt werden können,
  • sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe im Sinne des Artikels 2 Buchstabe b in Verbindung mit Buchstabe a der Richtlinie 98/24 des Rates vom 07. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (ABI. EG Nr. L 131 S. 11).