Werkzeuge und Maschinen

Stichel, Stechbeitel u.A.

Es ist bekannt, dass Stechbeitel und die Werkzeuge für den Holz- und Linolschnitt eine häufige Unfallursache im Kunst-, Werk- und Technikunterricht sind. Deswegen sollten die Schnitzmesser bzw. Bildhauereisen gut geschärft sein. Damit erreicht man nicht nur eine saubere Kontur, sondern hält auch den nötigen Kraftaufwand beim Schneiden in Grenzen. Stumpfes Werkzeug muss mit Gewalt durch das Material gedrückt werden, was die Abrutsch- und Verletzungsgefahr deutlich erhöht.

Deshalb ist ein Abziehstein bereitzulegen, auf dem die Werkzeuge während der Arbeit hin und wieder abgezogen werden können.

  • Zum Schneiden legt man das Werkstück auf eine rutschhemmende Unterlage oder schafft ein Widerlager. Das Werkstück wird mit einer Hand gehalten, während die andere Hand das Werkzeug führt. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die haltende Hand stets hinter der schneidenden Hand befindet! So spart man eine Menge Pflaster.
  • Beim Schleifen von Werkzeugen ist eine Schutzbrille zu tragen.

Holzbearbeitungsmaschinen

Siehe hierzu "Fachbezogene Hinweise und Ratschläge Holztechnik" im berufsbezogenen Bereich.

Weitere Hinweise sind der Broschüre DGUV Information 202-040 (ehemals [?]GUV-SI 8041) "Holz-Ein Handbuch für Lehrkräfte" zu entnehmen.

Kunststoffbearbeitung

Siehe Fachbezogene Hinweise und Ratschläge – "Technik/Arbeitslehre"

Weitere Hinweise sind der Broschüre DGUV Information 202-038 (ehemals [?]GUV-SI 8039) "Kunststoffe" zu entnehmen.

Brennöfen

Empfehlenswert ist ein gesonderter Raum für den Brennofen oder zumindest ein Schloss an der Ofentür.

  • Beim versehentlichen Öffnen des noch heißen Ofens besteht akute Verbrennungsgefahr durch die ausströmende, glühend heiße Luft. Der in Betrieb befindliche Ofen soll durch ein Warnschild gesichert werden.
  • Die Oberfläche eines modernen Brennofens wird bis 150 °C heiß, ältere Öfen können noch heißer werden. Deshalb dürfen keine brennbaren Gegenstände auf dem Ofen oder in unmittelbarer Nähe abgelegt werden.
  • Beim Brennen von Keramik, sowohl beim Rohbrand als auch beim Glasurbrand, können gesundheitsschädliche Gase entstehen und frei werden. Deshalb muss der Brennofen in einem Raum stehen, der gut zu belüften ist (Fensterlüftung). Bei der Aufstellung in Unterrichtsräumen muss bei der Verwendung von Flussmitteln (z. B. fluorhaltige Flussmittel) oder schwermetallhaltigen Glasuren die Abluft über ein Rohrsystem ins Freie geleitet werden.

siehe auch Fachbezogene Hinweise und Ratschläge – Technik/Arbeitslehre

Weitere Hinweise sind der Broschüre DGUV Information 213-041 (ehemals [?]GUV-SI 8036) „Keramik-Ein Handbuch für Lehrkräfte“ zu entnehmen.

Umgang mit Brennern und offenen Flammen

Grundsätzlich gilt, dass Schweiß- und Schneidarbeiten für Personen unter 18 Jahren verboten sind. Der Gesetzgeber hat als Ausnahme zugelassen, dass Personen, die zumindest 16 Jahre alt sein müssen, in der Berufsausbildung (also Berufsschülerinnen und Berufsschüler) unter fachkundiger Aufsicht diese Tätigkeiten ausführen dürfen.

Daher sind alle Arten von Schweißarbeiten ausschließlich der dafür ausgebildeten Lehrkraft vorbehalten.

  • Beim Löten werden metallische Werkstücke heiß. Solange Werkstücke glühen, signalisieren sie ihren Zustand. Glühen sie jedoch gerade nicht mehr, so kann man sich trotzdem noch an ihnen verbrennen.

Ein Poster zum Thema "Sicheres Löten" finden Sie unter der DGUV Information 202-076.