Eigene Bauten im Schulgarten

Einen hohen pädagogischen Wert im Lernort Schulgarten haben gemeinsam erbaute Elemente. Die Arbeit mit den Händen und Werkzeugen fördert das gemeinsame Erleben und die Sozialkompetenz.

Ein weiterer, wichtiger Aspekt ist die Ausprägung einer validen Frustkompetenz: alle Teilnehmenden lernen durch praktische Arbeit besser mit Niederlagen umzugehen. Neben Lernenden und Lehrenden beteiligen sich auch oft Erziehungsberechtigte und Familienmitglieder an einer aktiven Arbeit am und im Schulgarten.

Daher sind bereits bei der Planung die jeweils geltenden Vorgaben und Regeln, auch der Stand der Technik für das umzusetzende Projekt zu beachten, damit die Sicherheit aller Beteiligten gewahrt bleibt und somit auch eine Gesundheitsförderung erreicht wird.

Hier sind beispielsweise Holzbauten (Gartenhäuser, Hochbeete, Zäune, usw.) oder auch gemauerte Elemente (Pflanzwand, Mauer, usw.) zu nennen.

Es versteht sich, dass bei der Planung auch vorhandene Vorschriften und Vorgaben, sowie fachliche Kompetenz zu Baustoffen, Werkzeugen und Vorgehensweisen bedacht werden.

Verantwortlich für die Sicherheit der Einrichtung des Schulgartens ist der Schulträger, daher ist er in die Planung und Umsetzung einzubeziehen. Gegebenenfalls ist nach Abschluss des Projektes sogar eine Prüfung durch externe Fachleute oder eigene, geeignete Mitarbeiter erforderlich. Bitte wenden Sie sich daher an Ihren Schulträger.