Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe

Arbeitsunfälle beim Umgang mit gefährlichen chemischen Stoffen können spezielle Maßnahmen der Ersten Hilfe erfordern, die nicht Gegenstand der allgemeinen Ersthelferausbildung sind. Für diese Maßnahmen ist eine Zusatzausbildung der Ersthelfer erforderlich, die die Absprache mit dem Betriebsarzt und die Berücksichtigung der schulspezifischen Gegebenheiten voraussetzt.

Generell müssen die [?]Beschäftigten über die Gefahren durch die verwendeten Stoffe informiert und auf das Verhalten nach Arbeitsunfällen hingewiesen werden.

Allgemeine Hinweise zur Ersten Hilfe nach Einwirkung gefährlicher chemischer Stoffe finden sich in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht [?]RiSU.

Für alle in der Schule eingesetzten Gefahrstoffe müssen aktuelle Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorhanden sein. In den Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen finden sich Hinweise zu Ersten-Hilfe-Maßnahmen. Im Falle einer Verätzung oder Vergiftung sofort den Notruf wählen:

Notrufnummer: 112

Teilen Sie der Rettungsleitstelle unbedingt mit, um welche Art Giftstoff es sich handelt, welche Gefahrenhinweise sich auf dem Gefahrstoffbehälter befinden und den Weg der Aufnahme (über die Augen, über die Haut, über den Mund etc.).

Parallel sollte das für Niedersachsen zuständigen Giftinformationszentrum-Nord angerufen werden. Die Telefonnummer sollte immer zugänglich sein.

Giftinformationszentrum-Nord
Telefonnummer: 0551 19240

Die Schulleitung hat dafür zu sorgen, dass die für die Erste Hilfe bei Gefahrstoffunfällen erforderlichen Mittel (s. Broschüre) bereitgehalten werden, um sofort sachgemäß helfen zu können.
In jedem Fall müssen Augenduschen und geeignetes Erste-Hilfe-Material vorhanden sein.