Maßnahmen zur Vermeidung von Sturzgefahren auf erhöhten Verkehrswegen

Neben den allgemeinen Gefährdungen, die grundsätzlich auf Verkehrswegen lauern, drohen besondere Gefahren auf höher gelegenen Wegen, Rampen u.ä.

Kommt es hier zu Unfällen, ist die Verletzungsgefahr höher und auch die Schwere der Verletzungen dramatischer.

Daher ist darauf zu achten, dass Verkehrswege, die höher als 1 m über dem Boden liegen, mit Geländer (mindestens 1 m hoch), Fuß- und Knieleiste gesichert sind.

Im Übrigen gelten auch viele Kriterien, die als Sicherheitsanforderungen an Treppen gestellt werden.