Sozialräume für Lehrkräfte - Toilettenräume
Gefährdungen oder Belastungen können hier entstehen, wenn
- es für die [?]Beschäftigten nach Geschlechtern getrennte Toiletten nicht in ausreichender Anzahl gibt,
- Toilettenräume weiter als 100 m oder eine Geschosshöhe vom ständigen Arbeitsplatz entfernt liegen,
- die Vorräume nicht mit Handwaschbecken, Seifenspendern, hygienischen Trockenmöglichkeiten und Abfallbehältern ausgerüstet sind,
- die Sanitärräume nicht ausreichend beleuchtet (200 [?]Lux) und belüftbar sind.
Wieviele Toiletten sind erforderlich?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Sanitärräume" [?](ASR A4.1) unterscheidet bei der Toilettenbenutzung zwischen "niedriger Gleichzeitigkeit" und "hoher Gleichzeitigkeit". Toiletten in Schulen werden hauptsächlich in den Unterrichtspausen aufgesucht. Sie werden also mit "hoher Gleichzeitigkeit" benutzt.
Für weibliche [?]Beschäftigte ergeben sich nach der Arbeitsstättenregel folgende Zahlen:
Zahl der weiblichen Beschäftigten | Mindestanzahl der Toiletten | Mindestanzahl der Handwaschgelegenheiten |
---|---|---|
bis 5 | 2 | 1 |
6 bis 10 | 3 | 1 |
11 bis 25 | 4 | 2 |
26 bis 50 | 6 | 2 |
51 bis 75 | 7 | 3 |
76 bis 100 | 9 | 3 |
101 bis 130 | 11 | 4 |
Für männliche [?]Beschäftigte gelten im Prinzip die gleichen Zahlen. Hier allerdings kann eine Toilette durch ein Urinal ersetzt werden. Bei der Bereitstellung von Toiletten und Urinalen für männliche [?]Beschäftigte ist mindestens ein Drittel als Toiletten, der Rest als Urinale auszuführen.