Sozialräume für Lehrkräfte - Toilettenräume

Gefährdungen oder Belastungen können hier entstehen, wenn

  • es für die [?]Beschäftigten nach Geschlechtern getrennte Toiletten nicht in ausreichender Anzahl gibt,
  • Toilettenräume weiter als 100 m oder eine Geschosshöhe vom ständigen Arbeitsplatz entfernt liegen,
  • die Vorräume nicht mit Handwaschbecken, Seifenspendern, hygienischen Trockenmöglichkeiten und Abfallbehältern ausgerüstet sind,
  • die Sanitärräume nicht ausreichend beleuchtet (200 [?]Lux) und belüftbar sind.

Wieviele Toiletten sind erforderlich?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Sanitärräume" [?](ASR A4.1) unterscheidet bei der Toilettenbenutzung zwischen "niedriger Gleichzeitigkeit" und "hoher Gleichzeitigkeit". Toiletten in Schulen werden hauptsächlich in den Unterrichtspausen aufgesucht. Sie werden also mit "hoher Gleichzeitigkeit" benutzt.

Für weibliche [?]Beschäftigte ergeben sich nach der Arbeitsstättenregel folgende Zahlen:

Zahl der weiblichen BeschäftigtenMindestanzahl der ToilettenMindestanzahl der Handwaschgelegenheiten
bis 521
6 bis 1031
11 bis 2542
26 bis 5062
51 bis 7573
76 bis 10093
101 bis 130114

Für männliche [?]Beschäftigte gelten im Prinzip die gleichen Zahlen. Hier allerdings kann eine Toilette durch ein Urinal ersetzt werden. Bei der Bereitstellung von Toiletten und Urinalen für männliche [?]Beschäftigte ist mindestens ein Drittel als Toiletten, der Rest als Urinale  auszuführen.