Unterweisung durch die Schulleitung für die Beschäftigten

Schulleitungen müssen die [?]Beschäftigten regelmäßig unterweisen. Außerdem ist die Fachkunde zur Unterweisung der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

Die Unterweisung neuer Beschäftigter und auch abgeordneter Lehrkräfte hat sofort bei Arbeitsaufnahme zu erfolgen.

Einige Unterweisungsthemen können sein:

  • Verhalten im Brandfall (Alarmplan, Flucht- und Rettungswege, Not-Ausgänge, Sammelplatz)
  • Verhalten bei Unfällen, Organisation der Ersten Hilfe
  • Verhalten bei Gewalt oder in Notfallsituationen
  • Infektionsschutzgesetz und schuleigener Hygieneplan
  • Verhalten in Fachräumen und Werkstätten; Sportstätten
  • Verhaltensregeln bei besonderen Anlässen

In dem Dokument Unterweisungsthemen durch die Schulleitung für die Beschäftigten finden Sie eine Auswahl an Unterweisungsthemen. Mit ihr kann die Schulleitung eine schulspezifische Vorlage erstellen.

Für den Nachweis der Durchführung von Unterweisungen kann folgende Mustervorlage zur Dokumentationgenutzt werden. Sie beinhaltet Felder für die Unterweisungsthemen, das Unterweisungsdatum, die Unterschriften der Unterwiesenen als auch des Unterweisenden.

Es wird empfohlen die Dokumentationsunterlagen zwei Jahre aufzubewahren.