Unterweisung durch die Schulleitung

Schulleitungen müssen regelmäßig Unterweisungen durchführen. Die Unterweisung erfolgt zu allgemeinen Themen des Arbeitsschutzes und ggf. zu Fachthemen. Darüber hinaus können auch weitere Themen unterwiesen werden z. B. zur Gesundheitsprävention.

Themenübersicht:

  • Verhalten im Brandfall (Alarmplan, Fluchtwege, Not-Ausgänge, Sammelplatz)
  • Verhalten bei Unfällen / Organisation der Ersten Hilfe
  • Verhalten bei Notfällen / Sicherheitskonzept
  • Infektionsschutz / Hygiene
  • Aufsichtspflicht
  • Verhaltensregeln zu besonderen Anlässen
  • Sportstätten
  • Maschinen, Geräte und Gefahrstoffe
  • Fachräume und Werkstätten

Es wird empfohlen einen schuleigenen Unterweisungs- und Schulungsplan zu erstellen. Eine Auswahl an Unterweisungsthemen finden Sie in der Übersicht Unterweisungsthemen

Unterweisungen sind zu dokumentieren und mit Datum und Unterschrift der Unterwiesenen und des Unterweisenden zu bestätigen - Mustervorlage zur Dokumentation.

Es wird empfohlen diese Unterlagen zwei Jahre aufzubewahren. Laut Strahlenschutzverordnung gelten gesonderte Aufbewahrungspflichten.

Die Unterweisung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat sofort bei Arbeitsaufnahme zu erfolgen und kann schulspezifische Themen beinhalten. Auch abgeordnete Lehrkräfte und Bundesfreiwillige sind zu unterweisen.

Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterliegen der Mitbestimmung durch den Personalrat.

Einen besonderen Stellenwert hat der Brandschutz, welcher im Runderlass "Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung“ und Runderlass "Arbeitsschutz in Schulen"  geregelt ist.