Spielen

Ballspiele allgemein

Ballspiele sind für die meisten Schülerinnen und Schüler der attraktivste Bereich des Sportunterrichts. Innerhalb der Schulsportunfälle nehmen die Ballspiele einen besonderen Unfallschwerpunkt ein. Dies liegt sowohl an der Komplexität der Sportarten als auch an deren häufigen Durchführung im Schulsport. Die Umsetzung und Beachtung sicherheitsförderlicher physiologischer und methodischer Aspekte obliegt den unterrichtenden Lehrkräften. Jedes der s.g. "großen Sportspiele" hat seine eigenen Charakteristika und Unfallgefahren, welche im Folgenden dargestellt werden.

Basketball

  • Die Zielbretter müssen ballwurfsicher sein, gerundete Kanten haben und dürfen sich nicht verformen.
  • Bis zu einer Höhe von 2,9 m müssen alle Ecken und Kanten mit einem Radius von mindestens 3 mm gerundet, abgeschrägt oder gepolstert sein.
  • Die Netze müssen so befestigt sein, dass die Spielerinnen und Spieler nicht mit den Fingern an den Befestigungen hängen bleiben können.
  • Die Korbringe müssen fest an den Zielbrettern angebracht sein und einer Belastung von 1050 N standhalten. Auslöseringe dürfen bei Belastung maximal um 30° nach unten wegklappen.
  • Sowohl der Freiraum – in der Regel der Raum zwischen Spielbrett und Turnhallenwand – als auch die Übungsfläche müssen frei von Hindernissen, wie z. B. Turnbänken oder Ballspieltoren, sein.
  • Für ein sicheres Basketballspiel sind auch die Sicherheitsabstände zu berücksichtigen.
  • Zur Vermeidung von Unfällen durch missbräuchliche Nutzung muss an Ballwurf-Übungsanlagen ein Warnaufdruck dauerhaft am Spielbrett angebracht sein, der sowohl ein Piktogramm als auch folgenden Wortlaut enthält: „Nicht an den Korb hängen.“
  • Frei stehende Basketballeinrichtungen finden sich eher auf Pausenhofflächen, hier ist besonders auf die Standfestigkeit und ausreichende Bewegungsräume zu achten.

Fußball und Handball

Bis auf wenige Ausnahmen kommen in Sporthallen vorwiegend Handballtore zum Einsatz, weil sie im Schulsport für viele Ballsportarten, wie z. B. Hallenfußball, Handball und Hockey, geeignet sind.

  • Pfosten und Latten müssen unbeschädigt und ausreichend abgerundet sein (Rundungsradius 4 ± 1 mm).
  • Tore müssen immer gegen Umkippen gesichert sein. Dies gilt sowohl für den Spielbetrieb als auch für die Lagerung.
  • Die Tore sind in keinem einwandfreien Zustand
    (vorstehende Netzhaken, splitternder oder angebrochener Torrahmen).
  • Bewegliche und hochklappbare Tore sind bei Nichtbenutzung aus den Spiel- und Übungsbereichen zu entfernen.
  • Mobile Tore sollten mit geeigneten Beförderungsmitteln in den Geräteraum transportiert und dort kippsicher gelagert werden.
  • Tornetze dürfen nicht zu fest gespannt werden, um Verletzungen durch zurückprallende Bälle entgegenzuwirken.
  • Tore müssen regelmäßig geprüft werden.
  • Bei Sportplätzen spieltuntaugliche Fläche (unebene Spielfläche, hoch stehende Begrenzungskanten, herumliegende Steine und Scherben).

Volleyball

  • Beim Aufbau der Volleyballeinrichtung sind die baulichen Voraussetzungen zu beachten.
  • Jedes Volleyballgerät muss mit einer Gebrauchsanweisung versehen sein, die Angaben zu Typ, Verwendung, Aufstellung, Lagerung, Transport und Wartung enthält. Folgender Warnhinweis darf nicht fehlen: „Vergewissern Sie sich, dass alle Halterungen und Verschraubungen sicher und ordnungsgemäß festgezogen sind, bevor Sie dieses Produkt verwenden.“
  • Neben ausreichend bemessenen Spielflächen sind Befestigungsmöglichkeiten im Boden für die sichere Verankerung der Pfosten vorzusehen.
  • Ein sicherer Betrieb setzt voraus, dass vom Volleyballgerät keine Gefährdungen ausgehen. Pfosten mit Spann- und Seilbefestigungsvorrichtung, Pfostenpolster, Bodenhülsen oder -befestigungen, Netz und ggf. Antennen und Seitenbänder müssen geeignet, unbeschädigt sein und den erforderlichen Belastungen standhalten.
  • Regelmäßige Prüfungen müssen durchgeführt werden.
  • Die Pfosten dürfen im Schul- und Breitensport maximal 20 kg wiegen. Sie dürfen keine Schäden aufweisen und müssen frei von Roststellen sein. Die Pfosten müssen bis zu einer Höhe von 2,00 m gepolstert sein. Die Polsterung darf nicht verrutschen.
  • Die Netze und Tragseile müssen geeignet und unbeschädigt sein. Sie dürfen nicht zu fest gespannt werden und die Befestigungsmöglichkeit für Netze muss in der Höhe verstellbar sein.
  • Spann- und Seilbefestigungsvorrichtung dürfen sich nicht selbstständig lösen, sie müssen rückschlagsfreie Systeme sein und dürfen an der Spielfeldseite maximal 8 mm vorstehen.
  • Spannvorrichtungen und hervorstehende Teile müssen durch Polster komplett umschlossen sein.
  • Falls Kurbelwinden vorhanden sind, muss die Kurbel abnehmbar sein oder in den Pfosten eingeschoben werden können.
  • Auf eine korrekte Technikausführung sollte beim Volleyballspiel großer Wert gelegt werden. Verletzungen der Finger (beim Pritschen) überwiegen beim Unfallgeschehen.