Interessenvertretungen

Eine gute Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Interessenvertretungen ist bei allen Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie beim betrieblichen Eingliederungsmanagement wichtig. Sofern Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich werden, sind die diesbezüglichen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zu berücksichtigen.