Runderlass "Arbeitsschutz in Schulen" - Geltungsdauer verlängert

Der Runderlass „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)“ wurde mit Wirkung vom 1.12.2022 bis zum 31.12.2024 verlängert. Außerdem wurde die Bezeichnung der Schulbehörde „NLSchB" durch „RLSB" ersetzt. 

Änderungserlass im Niedersächsischen Ministerialblatt

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