Risikoeinschätzung der aktuellen Infektionsgefährdung von Lehrkräften

Im Rahmen des Zuganges von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien an niedersächsischen Schulen werden in den letzten Wochen vermehrt Anfragen an die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner der Niedersächsischen Landesschulbehörde und des Kultusministeriums herangetragen, die sich mit der Frage beschäftigen, ob durch die veränderte Situation an den Schulen eine erhöhte Infektionsgefährdung für Lehrkräfte besteht und ob diesbezüglich bestimmte Schutzimpfungen zu empfehlen sind.

Das Robert Koch Institut sieht (Stand Oktober 2015) derzeit keine erhöhte Infektionsgefährdung für die Allgemeinbevölkerung, weist aber in diesem Zusammenhang auf die allgemein geltenden Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) hin. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen und Unterkünften für Asylsuchende  sowie für medizinisches Personal sei derzeit von einem etwas erhöhten Risiko auszugehen. Weiterhin wird vom RKI angemerkt, dass die Asylsuchenden aufgrund eines fehlenden oder unvollständigen Impfschutzes sowie der engen räumlichen Situation in Aufnahmeeinrichtungen und Wohnunterkünften zu einer Personengruppe gehören, die eher selbst durch Infektionskrankheiten gefährdet sei als dass von ihnen eine Gefahr ausgehen würde.

Aus arbeitsmedizinischer Sicht besteht für Lehrkräfte und andere Landesbedienstete im Rahmen von Alltagskontakten im schulischen Kontext derzeit kein wesentlich erhöhtes Infektionsrisiko. Dennoch ist es anlässlich der aktuellen Entwicklung allen Landesbediensteten im Schulbereich zu empfehlen, anhand ihres Impfausweises den allgemein empfohlenen Impfschutz gegen folgende Erkrankungen zu überprüfen:

  • Tetanus
  • Diphterie
  • Kinderlähmung (Polio)
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)    → für nach 1970 Geborene
  • Windpocken (Varizellen)    → für Frauen mit Kinderwunsch
  • Grippe (Influenza)  → in der Herbst-/Winter-Saison für Erwachsene, Jugendliche und Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen sowie insbesondere für Schwangere ab dem 4. Schwangerschaftsmonat                                             

Bitte lassen Sie sich durch ihre Hausärztin bzw. Hausarzt beraten und ggf. auch impfen. Die Kosten für diese Impfungen werden von gesetzlichen und privaten Krankenkassen und von der Beihilfe in aller Regel übernommen.

Zum Schutz vor einigen nicht impfpräventablen Infektionskrankheiten, die durch Kontakt- oder Schmierinfektion übertragen werden, wie z.B. Magen-Darm-Infekte, Hepatitis A oder Krätze, wird hier noch einmal auf die Beachtung der folgenden allgemeinen Hygieneregeln hingewiesen (diese Empfehlungen gelten selbstverständlich nicht nur bei Kontakt zu Flüchtlingen):

  • Achten Sie auf konsequente Händehygiene, waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Wasser und Flüssigseife, besonders vor dem Essen und vor Kontakt zu Mund, Nase und Augen.
  • Benutzen Sie zum Abtrocknen Einmalhandtücher.
  • Vermeiden Sie Tätigkeiten wie Naseputzen oder Tränentrocknen bei Kindern oder reinigen Sie sich zumindest hinterher gründlich die Hände.
  • Achten Sie im Rahmen von Erste-Hilfe-Maßnahmen bei möglichem Kontakt zu Blut oder anderen Körperflüssigkeiten darauf, Einmalhandschuhe zu tragen, diese nach Gebrauch sicher zu entsorgen und sich anschließend die Hände zu desinfizieren.

Inwieweit in besonderen Fällen bei engem Kontakt, im Rahmen von Pflegetätigkeiten oder bei erhöhter Verletzungsgefahr Impfungen gegen Hepatitis A oder Hepatitis B angezeigt sind, sollte im Rahmen einer [?]Gefährdungsbeurteilung beurteilt werden. Hierbei unterstützen die zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder die zuständige Arbeitsmedizinerin bzw. der zuständige Arbeitsmediziner der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Auch bei Fragen zum individuellen beruflichen Infektionsrisiko wenden Sie sich bitte an die zuständige Arbeitsmedizinerin oder den zuständigen Arbeitsmediziner in Ihrer Region.


Für die Regionalabteilungen Braunschweig und Hannover:
Dr. Angelika Muchall, Fachärztin für Arbeitsmedizin
angelika.muchall@nlschb.niedersachsen.de

Für die Regionalabteilungen Lüneburg und Osnabrück:
Rainer Standke, Facharzt für Arbeitsmedizin
rainer.standke@nlschb.niedersachsen.de