"Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" aktualisiert

Die [?]KMK hat die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ aktualisiert und als „Fassung vom 14.06.2019“ veröffentlicht.

Die Aktualisierung konzentriert sich auf den Gefahrstoffbereich. Hintergrund der Überarbeitung sind wesentliche Änderungen der EU-Bestimmungen bei der Einstufung und Verwendung von Gefahrstoffen.

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht 

Die „Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ ist zum 31.12.2018 in Kraft getreten. Sie ändert die bisherigen rechtlichen Regelungen aus der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung. Neue Grundlage für den Strahlenschutz ist das Strahlenschutzgesetz und die novellierte Strahlenschutzverordnung. Die Röntgenverordnung besteht nicht mehr als separate Regelung.

Der „Anhang Strahlenschutz“ der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht ([?]RiSU) – Empfehlung der Kultusministerkonferenz“ Beschluss der [?]KMK vom 9.9.1994 i.d.F. vom 14.06.2019 wurde leider noch nicht angepasst. Infolge der Änderungen stimmen die Bezüge im „Anhang Strahlenschutz“ nicht mehr. Die Regelungen sollen aber – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Hinweise – bis zur Anpassung der [?]RiSU durch die [?]KMK sinngemäß weiter angewendet werden.

Auf die diesbezügliche Bek. d. MK v. 1.4.2019 – 22 – 40183/4 „Das neue Strahlenschutzgesetz – was ändert sich für Schulen?“ ([?]SVBl. 4/2019) wird hingewiesen.