Novellierung der Gefahrstoffverordnung
Bereits mit Wirkung vom 19.11.2016 wurde die Gefahrstoffverordnung novelliert.
Mit den Änderungen wird die Gefahrstoffverordnung an das geänderte EU-System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen (GHS/CLP) angepasst. Gleichzeitig wird der Bereich des Inverkehrbringens in der [?]GefStoffV kompatibel zur CLP-Verordnung sowie zur EU-Biozid-Verordnung gestaltet.
So erfolgte zum Beispiel die Umstellung der bisherigen Gefährlichkeitsmerkmale auf die Gefahrenklassen.
Eine Synopse aller Änderungen finden Sie unter
https://www.buzer.de/gesetz/9492/v201639-2016-11-19.htm
Die aktuelle Fassung finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/